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Wir informieren:
Betriebsprüfung: Der Arzt im Visier der Steuerfahndung

 

Die Ankündigung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt stellt auch für den unbescholtensten Arzt eine Hiobsbotschaft dar.

Der Umstand, dass die Finanzverwaltung gerade bei Ihnen eine Prüfung ansetzt, hat jedoch nicht zu bedeuten, dass Sie sich etwas zu schulden kommen ließen - Sie haben eben nur das "große Los" mittels Zufallsgenerator gezogen.

Da Sie dieses Los also jederzeit treffen kann, sollten Sie sich schon im Vorfeld mit dem Thema "Betriebsprüfung" auseinandersetzen; insbesondere mit den Prüfungsschwerpunkten, die speziell bei Ärzten anlässlich einer Betriebsprüfung genau ins Visier genommen werden.

Beliebte Schwerpunkte, die bei Ärzten immer geprüft werden, sind Reise-, Symposiums- und Kongresskosten, bei denen neben der beruflichen, auch eine private Veranlassung unterstellt werden kann. Wird eine Reise z.B. als "Interessante Destinationen für Zahnärzte - Singapur - Torquay - Xiamen - San Diego" propagiert, so ist trotz Kongressbesuch als Abschluss dieser Tour die rein berufliche Veranlassung ausgeschlossen.

Wir empfehlen Ihnen, über sämtliche Kongresse und Symposien schriftliche Aufzeichnungen zu führen, die einem Prüfer vorgelegt werden können und die berufliche Veranlassung einer Reise dokumentieren.

Neben Reise- und Kongresskosten ist natürlich der Privatanteil von Kfz-Kosten sowie sogenannte "Familienverträge" - dh. etwa die Anstellung der eigenen Gattin - ein "heißes Thema" im Rahmen einer Betriebsprüfung. Die Gehaltszahlungen an die Ehefrau sollte einem Fremdgleich standhalten, d.h. sie sollte nicht wesentlich mehr oder weniger erhalten als eine nicht verwandte Person.

Besonderheiten bei praktischen Ärzten mit Hausapotheken

Im Rahmen von Betriebsprüfungen ist der Einkauf und die Verrechnung der Arzneimittel von Bedeutung (Kalkulation). Bei Hausapotheken wird das Finanzamt insbesondere den Rohaufschlag prüfen.

Die Verrechnung der Medikamente erfolgt nur in Ausnahmefällen unbar (Privatpatienten, Vollzahler), die Rezeptgebühren werden praktisch immer bar bezahlt. Die Aufzeichnung der Rezeptgebühren ist aus diesem Grund für die Prüfer von besonderer Beachtung. Sie sollten demnach in der Lage sein, eine tägliche Mitschrift (idR EDV-geschützt) für die Bareinnahmen vorzulegen.

Besonderheiten bei Fachärzten für Chirurgie

Als Facharzt für Chirurgie sind Sie praktisch immer an einem Krankenhaus tätig. Die "Ordination" außerhalb der Krankenhäuser, in welchen eine Vorbereitung bzw. Nachbehandlung der Patienten vor oder nach einem Eingriff erfolgt, ist ein immer wiederkehrendes Thema bei der Prüfung von Fachärzten für Chirurgie.

Eine Überprüfung der Höhe der Einnahmen bzw. der Angemessenheit der Ausgaben ist vor allem deshalb schwierig, weil es immer wieder zu Überschneidungen mit Leistungen kommt, die Sie als Chirurg im Rahmen Ihrer Gesamttätigkeit im Krankenhaus erbringen und abrechnen.

Besonderheiten bei Fachärzten für Labordiagnostik

Labordiagnostik ist durch eine hohe Investitionstätigkeit für Untersuchungseinrichtungen und einen großen Verbrauch an Reagenzien und Hilfsmaterial gekennzeichnet. Arbeiten in Labors werden zum Teil durch medizinisch-technische Assistent(inn)en durchgeführt. Die Tätigkeit eines medizinischen Laboratoriums kann nach österreichischer Praxis regelmäßig gerade noch als ärztliche Tätigkeit angesehen werden. In der Bundesrepublik Deutschland hat man errechnet, dass ein Laborfacharzt im Durchschnitt 1 ½ Minuten für die Untersuchung und Befundung eines Patienten aufwendet.

Zentrales Thema bei Labordiagnostikern umfassen Abschreibungsmöglichkeiten bzw. Abschreibungsdauern des Firmen-, (Praxis-) wertes.

Besonderheiten bei Fachärzten für Röntgenologie und Radiologie

Die Röntgenologie ist zweifelsohne eine der anlagenintensivsten Sparten und weist auch einen entsprechenden Materialverbrauch auf. Folglich sind bei Betriebsprüfungen die Leistungsbeziehungen mit den Lieferanten von Bedeutung.

Kontrolliert werden sowohl Anschaffungskosten und Investitionsbegünstigungen als auch gewährte Preisnachlässen und Bonifikationen. Vor allem die technischen Fortschritte auf dem Gerätesektor (Computertomographen und Magnetfeldröntgen) in den letzten Jahren veranlasst die Betriebsprüfer, sich mit diesen Apparaturen verstärkt auseinander zu setzen.

Besonderheiten bei Zahnärzten und Dentisten

Bei der Prüfung von Zahnärzten ist für den Prüfer von Interesse, ob ein Dentallabor im Bereich des eigenen Betriebes geführt wird oder ob die Laborleistungen zugekauft werden. Für die Anfertigung von Kronen und Brücken werden verschiedenste Gold-Legierungen verwendet (Bezugsquelle in der Regel ÖGUSSA). Die Prüfer werden sich somit jedenfalls Provisionsabrechnungen des Goldlieferanten zeigen lassen.

Egal in welcher Fachrichtung Sie tätig sind - wir beraten Sie gerne über sämtliche Betriebsprüfungs-"präventionen".

 

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