Wir
informieren:
Betriebsprüfung: Der Arzt im Visier der
Steuerfahndung
Die Ankündigung
einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt stellt auch für
den unbescholtensten Arzt eine Hiobsbotschaft dar.
Der Umstand,
dass die Finanzverwaltung gerade bei Ihnen eine Prüfung
ansetzt, hat jedoch nicht zu bedeuten, dass Sie sich etwas zu
schulden kommen ließen - Sie haben eben nur das "große
Los" mittels Zufallsgenerator gezogen.
Da
Sie dieses Los also jederzeit treffen kann, sollten Sie sich
schon im Vorfeld mit dem Thema "Betriebsprüfung"
auseinandersetzen; insbesondere mit den Prüfungsschwerpunkten,
die speziell bei Ärzten anlässlich einer Betriebsprüfung
genau ins Visier genommen werden.
Beliebte
Schwerpunkte, die bei Ärzten immer geprüft werden,
sind Reise-, Symposiums- und Kongresskosten, bei denen
neben der beruflichen, auch eine private Veranlassung unterstellt
werden kann. Wird eine Reise z.B. als "Interessante Destinationen
für Zahnärzte - Singapur - Torquay - Xiamen - San
Diego" propagiert, so ist trotz Kongressbesuch als Abschluss
dieser Tour die rein berufliche Veranlassung ausgeschlossen.
Wir empfehlen
Ihnen, über sämtliche Kongresse und Symposien schriftliche
Aufzeichnungen zu führen, die einem Prüfer vorgelegt
werden können und die berufliche Veranlassung einer Reise
dokumentieren.
Neben Reise-
und Kongresskosten ist natürlich der Privatanteil von Kfz-Kosten
sowie sogenannte "Familienverträge" - dh. etwa
die Anstellung der eigenen Gattin - ein "heißes Thema"
im Rahmen einer Betriebsprüfung. Die Gehaltszahlungen an
die Ehefrau sollte einem Fremdgleich standhalten, d.h. sie sollte
nicht wesentlich mehr oder weniger erhalten als eine nicht verwandte
Person.
Besonderheiten
bei praktischen Ärzten mit Hausapotheken
Im Rahmen
von Betriebsprüfungen ist der Einkauf und die Verrechnung
der Arzneimittel von Bedeutung (Kalkulation). Bei Hausapotheken
wird das Finanzamt insbesondere den Rohaufschlag prüfen.
Die Verrechnung
der Medikamente erfolgt nur in Ausnahmefällen unbar (Privatpatienten,
Vollzahler), die Rezeptgebühren werden praktisch immer
bar bezahlt. Die Aufzeichnung der Rezeptgebühren ist aus
diesem Grund für die Prüfer von besonderer Beachtung.
Sie sollten demnach in der Lage sein, eine tägliche Mitschrift
(idR EDV-geschützt) für die Bareinnahmen vorzulegen.
Besonderheiten
bei Fachärzten für Chirurgie
Als Facharzt
für Chirurgie sind Sie praktisch immer an einem Krankenhaus
tätig. Die "Ordination" außerhalb der Krankenhäuser,
in welchen eine Vorbereitung bzw. Nachbehandlung der Patienten
vor oder nach einem Eingriff erfolgt, ist ein immer wiederkehrendes
Thema bei der Prüfung von Fachärzten für Chirurgie.
Eine Überprüfung
der Höhe der Einnahmen bzw. der Angemessenheit der Ausgaben
ist vor allem deshalb schwierig, weil es immer wieder zu Überschneidungen
mit Leistungen kommt, die Sie als Chirurg im Rahmen Ihrer Gesamttätigkeit
im Krankenhaus erbringen und abrechnen.
Besonderheiten
bei Fachärzten für Labordiagnostik
Labordiagnostik
ist durch eine hohe Investitionstätigkeit für Untersuchungseinrichtungen
und einen großen Verbrauch an Reagenzien und Hilfsmaterial
gekennzeichnet. Arbeiten in Labors werden zum Teil durch medizinisch-technische
Assistent(inn)en durchgeführt. Die Tätigkeit eines
medizinischen Laboratoriums kann nach österreichischer
Praxis regelmäßig gerade noch als ärztliche
Tätigkeit angesehen werden. In der Bundesrepublik Deutschland
hat man errechnet, dass ein Laborfacharzt im Durchschnitt 1
½ Minuten für die Untersuchung und Befundung eines
Patienten aufwendet.
Zentrales
Thema bei Labordiagnostikern umfassen Abschreibungsmöglichkeiten
bzw. Abschreibungsdauern des Firmen-, (Praxis-) wertes.
Besonderheiten
bei Fachärzten für Röntgenologie und Radiologie
Die Röntgenologie
ist zweifelsohne eine der anlagenintensivsten Sparten und weist
auch einen entsprechenden Materialverbrauch auf. Folglich sind
bei Betriebsprüfungen die Leistungsbeziehungen mit den
Lieferanten von Bedeutung.
Kontrolliert
werden sowohl Anschaffungskosten und Investitionsbegünstigungen
als auch gewährte Preisnachlässen und Bonifikationen.
Vor allem die technischen Fortschritte auf dem Gerätesektor
(Computertomographen und Magnetfeldröntgen) in den letzten
Jahren veranlasst die Betriebsprüfer, sich mit diesen Apparaturen
verstärkt auseinander zu setzen.
Besonderheiten
bei Zahnärzten und Dentisten
Bei der
Prüfung von Zahnärzten ist für den Prüfer
von Interesse, ob ein Dentallabor im Bereich des eigenen Betriebes
geführt wird oder ob die Laborleistungen zugekauft werden.
Für die Anfertigung von Kronen und Brücken werden
verschiedenste Gold-Legierungen verwendet (Bezugsquelle in der
Regel ÖGUSSA). Die Prüfer werden sich somit jedenfalls
Provisionsabrechnungen des Goldlieferanten zeigen lassen.
Egal in
welcher Fachrichtung Sie tätig sind - wir beraten Sie gerne
über sämtliche Betriebsprüfungs-"präventionen".