Wir
informieren:
Besteuerung Ihrer Erträge aus Investmentfonds
Neuerungen
für Sie als privater Fondsbesitzer durch die Steuerreform
2001
Investmentfonds
erfreuen sich größter Beliebtheit – die Veranlagung
in Fonds boomt hierzulande geradezu. Zum Jahresende des vorigen
Jahres lagen die Veranlagungsvolumina bei S 1.163 Mrd; um 12,4
Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dem Finanzminister ist diese
Entwicklung offenbar nicht entgangen. Und so kommt es nicht
von ungefähr, dass ab 2001 eine neue Steuer auf die Aktien-Kursgewinne
in den Fonds eingeführt wurde.
Besteuerung
inländischer Investmentfonds
Erträge
aus Investmentfonds umfassen Zinsen, Dividenden und Aktien-Kursgewinne
(sogenannte Substanzgewinne).
Vom
Fonds ausgeschüttete Zinsen aus Forderungswertpapieren
(wie etwa von Anleihen) und Dividenden (z.B. aus inländischen
Aktien) unterliegen bei Ihnen als Privatmann/-frau der "Endbesteuerung",
d.h. nach Abzug der 25 %-igen Kapitalertragsteuerbelastung ist
eine zusätzliche Aufnahme in Ihrer Einkommensteuererklärung
nicht mehr erforderlich. Hält der Fonds hingegen ausländische
Aktien, sind diese in Ihre Steuerklärung aufzunehmen und
"normal", somit bis 50 % Einkommensteuer, zu versteuern. Dies
heißt jedoch nicht automatisch, dass auch wirklich Steuer
anfällt. Zu beachten ist hierbei nämlich, dass Sie
sich von den Dividenden noch Spesen abziehen können. Beziehen
Sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte, so besteht zudem
Steuerfreiheit für Nebeneinkünfte bis zu S 10.000.
Begünstigt
waren bis 31.12.2000 Ausschüttungen aus Substanzgewinnen
(Gewinne aus der Veräußerung von Fondsvermögen):
diese blieben bislang vollkommen steuerfrei!
Neue
Spekulationsertragssteuer
Neu
ab 2001:
20 Prozent der erzielten Aktien-Kursgewinne sollen pauschal
als Einkünfte aus Spekulationsgewinnen bei Ihnen als privaten
Investor im Fonds erfasst und der 25-%igen Kapitalertragssteuer
unterworfen werden; es ergibt sich somit eine Steuerbelastung
von 5% (25% von 20%). Diese KESt-pflichtigen Substanzgewinne
unterliegen bei Ihnen als natürlicher Person der Endbesteuerung.
Besteuerung
inländischer Investmentfonds
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Zinsen aus
Anleihen /Bankguthaben
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25% KESt
- Abzug: Endbesteuerung der in- und ausländischen
Zinsen
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Dividenden
aus Aktien
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Inländische
Dividenden: 25% KESt- Abzug – Endbesteuerung
Ausländische
Dividenden: Volle ESt-Pflicht; Veranlagung in Steuererklärung
und Anrechnung der ausländischen Steuer
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Aktien-Kursgewinne
(Substanzgewinne)
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5% Spekulationsertragssteuer
mit Endbesteuerungswirkung
|
Begründet
wird die neue Spekulationsbesteuerung damit, dass die bisherige
Steuerfreiheit der Aktien-Kursgewinne im Rahmen von Investmentfonds
gegenüber der Direktveranlagung begünstigt waren:
Kursgewinne bei der Direktveranlagung werden bei Verkauf innerhalb
eines Jahres als Spekulationsgewinne versteuert und unterliegen
dem vollen Einkommensteuertarif in Höhe bis zu 50 Prozent.
Ein
wichtiger Faktor bei der Spekulationsertragssteuer ist der Zeitpunkt,
zu dem Sie Fondsanteile kauften bzw. verkaufen. Die neue Spekulationsertragssteuer
wird nämlich auf Basis der Ganzjahresgewinne des Fonds
berechnet. In der Regel hat ein Fonds ein vom Kalendarjahr abweichendes
Rechenjahr (z.B. 1.3. bis 28.2.). Fondsjahr von 31.1. bis 28.2..
Sollten Sie demnach noch kurz vor Ende des Fondsjahres Anteile
erwerben, so zahlen Sie die neue 5%ige Steuer für Gewinne
aus dem ganzen angelaufenen Fondsjahr, obwohl Sie nur einen
minimalen Kursgewinn lukrieren konnten.
Unser
Tipp: Wollen Sie die neue Spekulationsertragssteuer vermeiden,
dann sollten Sie Fonds, die Sie schon länger als ein Jahr
besitzen, kurz vor Ende des Fondsjahres verkaufen, da somit
die Steuer nicht anfällt.
Im
Gegensatz zur Besteuerung der Substanzgewinne, wird die Kapitalertragsteuer
auf Anleihezinsen auf Tagesbasis vom Tag des Kaufes bis zum
Verkauf ermittelt.
Erbschaftssteuerbefreigung
für Aktien
Versüsst
wird Ihnen die bittere Pille der Spekulationsertragssteuer durch
Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Aktienvermögen, das
maximal ein Prozent vom Aktienkapital eines Unternehmens ausmacht.
Da sich bei Fonds die Beteiligung auf sehr viele Anleger verteilt,
kommen praktisch alle Fonds in den Genuss dieser neuen Erbschaftssteuerbefreiung.
Besteuerung
ausländischer Investmentfonds
Die
Ausschüttungen der ausländischen Fonds an Sie unterliegen
immer der Normalbesteuerung – somit bis 50 % Einkommensteuerbelastung.
Besteuerung
ausländischer Investmentfonds
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Zinsen aus
Anleihen /Bankguthaben
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Volle ESt-Pflicht
bis 50%; Veranlagung in Steuererklärung und Anrechnung
der ausländischen Steuer
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Dividenden
aus Aktien
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Volle ESt-Pflicht
bis 50%; Veranlagung in Steuererklärung und Anrechnung
der ausländischen Steuer
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Aktien-Kursgewinne
(Substanzgewinne)
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Abhängig
von der Registrierung des Fonds in Österreich
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Zusätzlich
wurde für ausländische Fonds eine sogenannte "Sicherungsbesteuerung"
in Form einer pauschalen KESt eingeführt, um sicherzustellen,
dass alle steuerpflichtigen Erträge von ausländischen
Investmentfonds auch tatsächlich versteuert werden. Weisen
Sie der Bank nicht bis spätestens 31.12.2001 nach, dass
Sie Ihre Anteile der Finanz offen gelegt hat, so muss die Bank
am Ende des Jahres 2,5 Prozent der gesamten im Fonds angesparten
Summe abziehen und dem Finanzamt überweisen; egal, ob Sie
Gewinne erzielt oder Verluste erlitten haben.
Unser
Tipp: Falls Sie in- oder ausländische Fonds besitzen, empfehlen
wir Ihnen, sich an unsere Berater zu wenden. Wir prüfen
für Sie gerne die weitere steueroptimale Veranlagung Ihrer
Fonds.