medizin.at - Partnerpage

Bei Fragen, Anregungen und Wünschen schreiben Sie an:
redaktion@medizin.at



 



Ein Unternehmen der HÜBNER & HÜBNER Gruppe


Wir informieren:
Besteuerung Ihrer Erträge aus Investmentfonds

Neuerungen für Sie als privater Fondsbesitzer durch die Steuerreform 2001

Investmentfonds erfreuen sich größter Beliebtheit – die Veranlagung in Fonds boomt hierzulande geradezu. Zum Jahresende des vorigen Jahres lagen die Veranlagungsvolumina bei S 1.163 Mrd; um 12,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dem Finanzminister ist diese Entwicklung offenbar nicht entgangen. Und so kommt es nicht von ungefähr, dass ab 2001 eine neue Steuer auf die Aktien-Kursgewinne in den Fonds eingeführt wurde.

Besteuerung inländischer Investmentfonds

Erträge aus Investmentfonds umfassen Zinsen, Dividenden und Aktien-Kursgewinne (sogenannte Substanzgewinne).

Vom Fonds ausgeschüttete Zinsen aus Forderungswertpapieren (wie etwa von Anleihen) und Dividenden (z.B. aus inländischen Aktien) unterliegen bei Ihnen als Privatmann/-frau der "Endbesteuerung", d.h. nach Abzug der 25 %-igen Kapitalertragsteuerbelastung ist eine zusätzliche Aufnahme in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich. Hält der Fonds hingegen ausländische Aktien, sind diese in Ihre Steuerklärung aufzunehmen und "normal", somit bis 50 % Einkommensteuer, zu versteuern. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass auch wirklich Steuer anfällt. Zu beachten ist hierbei nämlich, dass Sie sich von den Dividenden noch Spesen abziehen können. Beziehen Sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte, so besteht zudem Steuerfreiheit für Nebeneinkünfte bis zu S 10.000.

Begünstigt waren bis 31.12.2000 Ausschüttungen aus Substanzgewinnen (Gewinne aus der Veräußerung von Fondsvermögen): diese blieben bislang vollkommen steuerfrei!

 

 

Neue Spekulationsertragssteuer

Neu ab 2001: 20 Prozent der erzielten Aktien-Kursgewinne sollen pauschal als Einkünfte aus Spekulationsgewinnen bei Ihnen als privaten Investor im Fonds erfasst und der 25-%igen Kapitalertragssteuer unterworfen werden; es ergibt sich somit eine Steuerbelastung von 5% (25% von 20%). Diese KESt-pflichtigen Substanzgewinne unterliegen bei Ihnen als natürlicher Person der Endbesteuerung.

Besteuerung inländischer Investmentfonds

Zinsen aus Anleihen /Bankguthaben

25% KESt - Abzug: Endbesteuerung der in- und ausländischen Zinsen

Dividenden aus Aktien

Inländische Dividenden: 25% KESt- Abzug – Endbesteuerung

Ausländische Dividenden: Volle ESt-Pflicht; Veranlagung in Steuererklärung und Anrechnung der ausländischen Steuer

Aktien-Kursgewinne (Substanzgewinne)

5% Spekulationsertragssteuer mit Endbesteuerungswirkung

Begründet wird die neue Spekulationsbesteuerung damit, dass die bisherige Steuerfreiheit der Aktien-Kursgewinne im Rahmen von Investmentfonds gegenüber der Direktveranlagung begünstigt waren: Kursgewinne bei der Direktveranlagung werden bei Verkauf innerhalb eines Jahres als Spekulationsgewinne versteuert und unterliegen dem vollen Einkommensteuertarif in Höhe bis zu 50 Prozent.

Ein wichtiger Faktor bei der Spekulationsertragssteuer ist der Zeitpunkt, zu dem Sie Fondsanteile kauften bzw. verkaufen. Die neue Spekulationsertragssteuer wird nämlich auf Basis der Ganzjahresgewinne des Fonds berechnet. In der Regel hat ein Fonds ein vom Kalendarjahr abweichendes Rechenjahr (z.B. 1.3. bis 28.2.). Fondsjahr von 31.1. bis 28.2.. Sollten Sie demnach noch kurz vor Ende des Fondsjahres Anteile erwerben, so zahlen Sie die neue 5%ige Steuer für Gewinne aus dem ganzen angelaufenen Fondsjahr, obwohl Sie nur einen minimalen Kursgewinn lukrieren konnten.

Unser Tipp: Wollen Sie die neue Spekulationsertragssteuer vermeiden, dann sollten Sie Fonds, die Sie schon länger als ein Jahr besitzen, kurz vor Ende des Fondsjahres verkaufen, da somit die Steuer nicht anfällt.

Im Gegensatz zur Besteuerung der Substanzgewinne, wird die Kapitalertragsteuer auf Anleihezinsen auf Tagesbasis vom Tag des Kaufes bis zum Verkauf ermittelt.

 

 

Erbschaftssteuerbefreigung für Aktien

Versüsst wird Ihnen die bittere Pille der Spekulationsertragssteuer durch Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Aktienvermögen, das maximal ein Prozent vom Aktienkapital eines Unternehmens ausmacht. Da sich bei Fonds die Beteiligung auf sehr viele Anleger verteilt, kommen praktisch alle Fonds in den Genuss dieser neuen Erbschaftssteuerbefreiung.

Besteuerung ausländischer Investmentfonds

Die Ausschüttungen der ausländischen Fonds an Sie unterliegen immer der Normalbesteuerung – somit bis 50 % Einkommensteuerbelastung.

Besteuerung ausländischer Investmentfonds

Zinsen aus Anleihen /Bankguthaben

Volle ESt-Pflicht bis 50%; Veranlagung in Steuererklärung und Anrechnung der ausländischen Steuer

Dividenden aus Aktien

Volle ESt-Pflicht bis 50%; Veranlagung in Steuererklärung und Anrechnung der ausländischen Steuer

Aktien-Kursgewinne (Substanzgewinne)

Abhängig von der Registrierung des Fonds in Österreich

Zusätzlich wurde für ausländische Fonds eine sogenannte "Sicherungsbesteuerung" in Form einer pauschalen KESt eingeführt, um sicherzustellen, dass alle steuerpflichtigen Erträge von ausländischen Investmentfonds auch tatsächlich versteuert werden. Weisen Sie der Bank nicht bis spätestens 31.12.2001 nach, dass Sie Ihre Anteile der Finanz offen gelegt hat, so muss die Bank am Ende des Jahres 2,5 Prozent der gesamten im Fonds angesparten Summe abziehen und dem Finanzamt überweisen; egal, ob Sie Gewinne erzielt oder Verluste erlitten haben.

Unser Tipp: Falls Sie in- oder ausländische Fonds besitzen, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Berater zu wenden. Wir prüfen für Sie gerne die weitere steueroptimale Veranlagung Ihrer Fonds.

 

 

 

home
editorial
kommentar

medflash

newsroom
gesundheit

links
österreich
international

fragen
an die ärzte
themenliste

kontakt
redaktion
herausgeber
medieninfo

partner

help

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bb 

©treAngeli, 1999.