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Wir informieren:

AYURVEDA KUR ALS AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNG?

Das Spektrum alternativer Behandlungsmethoden und ganzheitlicher Therapien wird immer größer.

Eine Ayurveda Kur kann zum Beispiel Patienten, die Probleme mit dem Verdauungsapparat haben, helfen. Da diese Kur nicht nur krankheitsbezogene Therapien sondern auch ganzkörperliche medizinische Behandlungen wie z.B. Massagen oder Meditation umfasst, stellt sich die Frage, ob die Kosten dieser Behandlungsmethode vom Patienten unter dem Titel Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.

Unter folgenden Voraussetzungen ist die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung möglich:

  • Die Kur muss im direkten Zusammenhang mit der Krankheit stehen
  • Sie muss unter ärztlicher Leitung und Aufsicht erfolgen

Die Notwendigkeit dieser Behandlungsmethode sollte durch eine ärztliche Bestätigung oder durch eine anteilige Kostenübernahme durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden.

Wichtig dabei ist, dass die krankheitsbezogenen Therapien eindeutig überwiegen und auf keinen Fall der Eindruck eines Erholungsaufenthaltes entsteht.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden sich bitte an Susanne Glawatsch.




 

 

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