Wir
informieren:
Die rechtliche Form der Gruppenpraxis
Die Gruppenpraxis wird als selbständig berufsbefugt
angesehen und ist dadurch auch in der Lage einen Kassenvertrag abzuschliessen.
Die Berufsbefugnis dieser Gruppenpraxis richtet sich nach der Berufsbefugnis
der beteiligten Ärzte und Dentisten. Daraus folgt, dass bei Zusammenschluss
von Ärzten mehrerer Fachrichtungen auch die Gruppenpraxis in
mehreren Spezialgebieten tätig sein kann.
Die vom Gesetzgeber vorgesehene Rechtsform ist die einer
Offenen Erwerbsgesellschaft (OEG)
Wer darf Gesellschafter sein und wer nicht?
Gesellschafter dürfen natürlich
nur Ärzte und Dentisten sein.
Derzeit ist es leider nicht möglich Kollegen und Kolleginnen
die in anderen Gesundheitsberufen (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden,
etc.) tätig sind, als Gesellschafter aufzunehmen. Die Beteiligung
am Umsatz und Gewinn bleibt allein den Gesellschaftern vorbehalten.
Alle beteiligten Ärzte und
Dentisten haften für die möglichen Schulden der OEG mit
ihrem gesamten (auch privaten) Vermögen.
Alle Gesellschafter der Gruppenpraxis müssen ihre Rechte in ihrem
eigenen Namen und auf ihre eigene Rechnung innehaben. Eine treuhändige
Übertragung oder die Hereinnahme von Ehegatten und Kindern die
nicht Ärzte sind, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Naturgemäß darf die
Gruppenpraxis nur im ärztlichen Beruf tätig sein.
Der Standort der Gruppenpraxis
Der Sitz der Gruppenpraxis ist
auch gleichzeitig der Ordinationssitz der an ihr beteiligten Ärzte.
Pro Gruppenpraxis ist nur ein Berufssitz in Österreich möglich.
Die einzelnen an der Gruppenpraxis beteiligten Ärzte können
neben dem Berufssitz dieser Gruppenpraxis natürlich noch einen
zweiten Einzelordinationssitz begründen.
Der Name der Gruppenpraxis
Der Name der Gruppenpraxis richtet
sich nach den Namen der Gesellschafter und deren Fachrichtungen. Er
könnte also z.B. lauten:
Gruppenpraxis Dr. A und Dr. B
Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Innere Medizin
oder
Gruppenpraxis Dr. A & Partner
Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Gynäkologie
Facharzt für Radiologie
An der Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds
ändert sich für den einzelnen Arzt nichts.
Besuchen Sie uns im Internet, http://www.medplan.at, wir werden Sie
über die Neuerungen im Bereich der Gruppenpraxis am laufenden
halten.
Mag. Iris Kraft-Kinz
MedPlan
ein auf Ärzte und Gesundheitsberufe spezialisiertes Tochterunternehmen
von der Kanzlei Hübner & Hübner
1120 Wien, Schönbrunnerstraße 222-228