Wir
informieren:
Der Euro Countdown läuft
Wie Sie sich am besten für die Euroumstellung rüsten
Nur noch wenige Monate trennen
uns von der Einführung des Euro. Derzeit wird am Euro-Bargeld,
das ab 1. Jänner 2002 in zwölf Ländern der EU gesetzliches
Zahlungsmittel sein wird, noch eifrig geprägt und gedruckt.
Ab 1. Jänner 2002 bis Ende
Februar läuft die sogenannte duale Phase. In dieser Zeit gelten
sowohl Schilling als auch Euro als gesetzliches Zahlungsmittel. Die
ursprünglich vorgesehene sechsmonatige Umstellungsphase wurde
auf zwei Monate begrenzt: Bereits ab 1. März 2002 ist dann der
Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Der Schilling-Umtausch
ist aber bei der Nationalbank zeitlich unbegrenzt möglich.
PREISAUSWEIS FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ
Damit Ihren Patienten bzw. Kunden
der Umgang mit dem Euro erleichtert wird, müssen in Österreich
bereits am 1. Oktober und voraussichtlich bis 28. Februar 2002 Preise
sowohl in Schilling als auch in Euro ausgezeichnet werden.
Diese Verpflichtung betrifft
all jene, die Geschäfte in Verbindung mit Endverbrauchern abwickeln,
also auch freie Berufe wie Ärzte oder Apotheker. Kurz: Tätigen
Sie Geschäfte mit Letztabnehmern, dann sind Sie von der doppelten
Preisausweisverpflichtung betroffen. Reine Verbrauchergeschäfte
sowie Geschäfte zwischen Unternehmern unterliegen nicht der doppelten
Preisauszeichnungspflicht.
Die doppelte Preisausweispflicht
in Schilling und Euro umfasst
· Rechnungen, Quittungen
· Retourbeträge
· Anbote
· Werbung mit Verkaufspreisen sowie
· Anschreiben der Preise im Geschäft und in Auslagen
EUROUMSTELLUNG IHRER ORDINATION
Vorab sollten Sie für Ihre
Ordination bzw. Apotheke eine Basiswährung festlegen; entweder
Schilling oder Euro. In dieser Währung wird gegenüber Ihren
Patienten bzw. Kunden die Verrechnung durchgeführt.
Auf Rechnungen müssen Sie
die Währung sowohl in Schilling als auch in Euro ausweisen. Diese
Verpflichtung umfasst die doppelte Auszeichnung aller Einzelpositionen
und des Endbetrages, wobei die Summierung der Teilbeträge ausschließlich
in der Basiswährung zu erfolgen hat. Diese Vorgehensweise wird
deswegen gewählt, da Rundungsdifferenzen zwischen den umgerechneten
Einzelpreisen und der umgerechneten Endsumme auftreten könnten.
Beispiel:
Als Basiswährung wählen Sie Schillinge. Alle Einzelpositionen
müssen in Schillingen und Euro angeführt werden. Der Endbetrag
wird in der Basiswährung - Schilling - ausgewiesen (1.). Die
Endsumme der Euro-Teilbeträge wird nicht durch Addition der umgerechneten
Euro-Teilbeträge gebildet, sondern in direkter Umrechnung des
Schilling-Endbetrages (2.).
Die doppelte Währungsauszeichnung
in der Ordination wird Sie nicht wirklich vor große organisatorische
Schwierigkeiten stellen. Die Honorarnoten an Patienten sind in Schilling
und Euro auszustellen. Werden die Honorarnoten mit dem PC oder einer
Schreibmaschine individuell erstellt, ist die Verformelung von Schilling
in den Euro-Betrag kein Problem. Werden die Honorarnoten mittels EDV
vom System bereits durch ein Software-Programm vorgegeben, ist die
Umstellung dieser Software bis 01.10.2001 zu veranlassen.
WICHTIG FÜR APOTHEKEN
Bei Kassabons von Registrierkassen
gilt die Pflicht zur doppelten Währungsangabe nur für die
Endsumme, nicht jedoch für die Einzelpositionen. Wird auf einem
Kassabon Retourgeld ausgewiesen, so ist auch dieser Betrag in der
jeweils anderen Währung anzugeben. Die Endsumme oder der Retourgeldbetrag
in der jeweils anderen Währung können Sie auch handschriftlich
hinzugefügen.
Neben dem Preisausweis auf der
Rechnung haben Sie im Kassenbereich an gut sichtbarer Stelle auf einem
Aushang den Umrechnungsfaktor, die Basiswährung sowie eine Liste
der Stückelungen von Schilling- und Eurobanknoten und -münzen
anzugeben.
AUSWIRKUNG FÜR IHRE PREISPOLITIK
Wichtig ist, dass "Preisanpassungen"
(auch nach oben) jederzeit möglich sind. Es ist jedoch einem
runden Euro-Betrag bis 28. Februar 2002 immer der richtig umgerechnete
Schilling-Betrag gegenüber zu stellen. Dies bedeutet für
Sie, dass Sie in dieser fünfmonatigen Doppelpreisauszeichnungsphase
zumindest bei einer Währungsangabe mit einem "unrunden"
Betrag (mit zwei Nachkommastellen) leben müssen.
Erfolgt keine doppelte Preisauszeichnung,
so können Geldstrafen bis zu S 20.000 wiederholt verhängt
werden.
Wir raten Ihnen, zeitgerecht
die doppelte Preisauszeichnung in Angriff zu nehmen und beraten Sie
gerne bei der Umsetzung Ihrer neuen "Euro"-Preisgestaltung.
Ihre Berater von
Medplan und Medconcept