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Ein Unternehmen der HÜBNER & HÜBNER Gruppe


Wir informieren:
Der Euro Countdown läuft
Wie Sie sich am besten für die Euroumstellung rüsten

Nur noch wenige Monate trennen uns von der Einführung des Euro. Derzeit wird am Euro-Bargeld, das ab 1. Jänner 2002 in zwölf Ländern der EU gesetzliches Zahlungsmittel sein wird, noch eifrig geprägt und gedruckt.

Ab 1. Jänner 2002 bis Ende Februar läuft die sogenannte duale Phase. In dieser Zeit gelten sowohl Schilling als auch Euro als gesetzliches Zahlungsmittel. Die ursprünglich vorgesehene sechsmonatige Umstellungsphase wurde auf zwei Monate begrenzt: Bereits ab 1. März 2002 ist dann der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Der Schilling-Umtausch ist aber bei der Nationalbank zeitlich unbegrenzt möglich.

PREISAUSWEIS FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ

Damit Ihren Patienten bzw. Kunden der Umgang mit dem Euro erleichtert wird, müssen in Österreich bereits am 1. Oktober und voraussichtlich bis 28. Februar 2002 Preise sowohl in Schilling als auch in Euro ausgezeichnet werden.

Diese Verpflichtung betrifft all jene, die Geschäfte in Verbindung mit Endverbrauchern abwickeln, also auch freie Berufe wie Ärzte oder Apotheker. Kurz: Tätigen Sie Geschäfte mit Letztabnehmern, dann sind Sie von der doppelten Preisausweisverpflichtung betroffen. Reine Verbrauchergeschäfte sowie Geschäfte zwischen Unternehmern unterliegen nicht der doppelten Preisauszeichnungspflicht.

Die doppelte Preisausweispflicht in Schilling und Euro umfasst

· Rechnungen, Quittungen
· Retourbeträge
· Anbote
· Werbung mit Verkaufspreisen sowie
· Anschreiben der Preise im Geschäft und in Auslagen

EUROUMSTELLUNG IHRER ORDINATION

Vorab sollten Sie für Ihre Ordination bzw. Apotheke eine Basiswährung festlegen; entweder Schilling oder Euro. In dieser Währung wird gegenüber Ihren Patienten bzw. Kunden die Verrechnung durchgeführt.

Auf Rechnungen müssen Sie die Währung sowohl in Schilling als auch in Euro ausweisen. Diese Verpflichtung umfasst die doppelte Auszeichnung aller Einzelpositionen und des Endbetrages, wobei die Summierung der Teilbeträge ausschließlich in der Basiswährung zu erfolgen hat. Diese Vorgehensweise wird deswegen gewählt, da Rundungsdifferenzen zwischen den umgerechneten Einzelpreisen und der umgerechneten Endsumme auftreten könnten.

Beispiel:
Als Basiswährung wählen Sie Schillinge. Alle Einzelpositionen müssen in Schillingen und Euro angeführt werden. Der Endbetrag wird in der Basiswährung - Schilling - ausgewiesen (1.). Die Endsumme der Euro-Teilbeträge wird nicht durch Addition der umgerechneten Euro-Teilbeträge gebildet, sondern in direkter Umrechnung des Schilling-Endbetrages (2.).

Die doppelte Währungsauszeichnung in der Ordination wird Sie nicht wirklich vor große organisatorische Schwierigkeiten stellen. Die Honorarnoten an Patienten sind in Schilling und Euro auszustellen. Werden die Honorarnoten mit dem PC oder einer Schreibmaschine individuell erstellt, ist die Verformelung von Schilling in den Euro-Betrag kein Problem. Werden die Honorarnoten mittels EDV vom System bereits durch ein Software-Programm vorgegeben, ist die Umstellung dieser Software bis 01.10.2001 zu veranlassen.

WICHTIG FÜR APOTHEKEN

Bei Kassabons von Registrierkassen gilt die Pflicht zur doppelten Währungsangabe nur für die Endsumme, nicht jedoch für die Einzelpositionen. Wird auf einem Kassabon Retourgeld ausgewiesen, so ist auch dieser Betrag in der jeweils anderen Währung anzugeben. Die Endsumme oder der Retourgeldbetrag in der jeweils anderen Währung können Sie auch handschriftlich hinzugefügen.

Neben dem Preisausweis auf der Rechnung haben Sie im Kassenbereich an gut sichtbarer Stelle auf einem Aushang den Umrechnungsfaktor, die Basiswährung sowie eine Liste der Stückelungen von Schilling- und Eurobanknoten und -münzen anzugeben.

AUSWIRKUNG FÜR IHRE PREISPOLITIK

Wichtig ist, dass "Preisanpassungen" (auch nach oben) jederzeit möglich sind. Es ist jedoch einem runden Euro-Betrag bis 28. Februar 2002 immer der richtig umgerechnete Schilling-Betrag gegenüber zu stellen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie in dieser fünfmonatigen Doppelpreisauszeichnungsphase zumindest bei einer Währungsangabe mit einem "unrunden" Betrag (mit zwei Nachkommastellen) leben müssen.

Erfolgt keine doppelte Preisauszeichnung, so können Geldstrafen bis zu S 20.000 wiederholt verhängt werden.

Wir raten Ihnen, zeitgerecht die doppelte Preisauszeichnung in Angriff zu nehmen und beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer neuen "Euro"-Preisgestaltung.

Ihre Berater von
Medplan und Medconcept

 

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