
Ein
Unternehmen der HÜBNER & HÜBNER Gruppe
Wir
informieren:
Fristen zur Arbeitnehmerveranlagung
2000
Zu Beginn eines
jeden Jahres tauchen vermehrt Fragen zur "Arbeitnehmerveranlagung"
auf: Wer muss überhaupt eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen?
Wie lange hat man dafür Zeit? Wird man dazu vom Finanzamt aufgefordert
oder ist selbständiges Handeln angesagt? Welche Formulare gibt
es? Diese Fragen und mehr werden im folgenden Artikel beantwortet.
Der frühere
"Jahresausgleich" für Lohnsteuerpflichtige (Arbeiter,
Angestellte, Beamte, Pensionisten) ist seit 1994 durch die sogenannte
"Arbeitnehmerveranlagung" ersetzt. Eines gleich vorweg:
Da der Arbeitgeber sämtliche Lohnzettel direkt an das Finanzamt
übermitteln muss, brauchen Sie den Lohnzettel nicht extra der
Arbeitnehmerveranlagung beilegen!
Wann müssen Lohnsteuerpflichtige unaufgefordert eine Steuererklärung
abgeben?
Lohnsteuerpflichtige
müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn auf sie einer
der folgenden Fälle zutrifft und überdies das gesamte zu
veranlagende Jahreseinkommen S 120.000 überschreitet:
1. Der Steuerpflichtige
hat im Jahr 2000 neben seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften
andere (nicht lohnsteuerpflichtige) Einkünfte von mehr als
S 10.000 bezogen.
2. Der Steuerpflichtige
hat im Jahr 2000 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere
Gehälter oder Pensionen erhalten.
3. Der Steuerpflichtige
hat im Jahr 2000 zu Unrecht den Alleinverdienerabsetzbetrag oder
den Alleinerzieherabsetzbetrag beansprucht.
Es gibt zwei verschiedene
Steuererklärungs-Formulare: Für den ersten Punkt ist das
ganz normale Formular für die Einkommensteuererklärung (E
1) zu verwenden; für alle anderen Fälle ist das Formular
"L 1" zu verwenden.
Die Formulare
finden Sie gratis zum Downloaden auf der Homepage
des Bundesministeriums für Finanzen
Bis wann muss man die Steuererklärung "E 1" bzw
"L1" beim Finanzamt abgeben?
Die Steuererklärung
für das Jahr 2000 ist grundsätzlich bis zum 31. März
des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben; da aber heuer der 31. März
ein Samstag ist, verlängert sich die Frist bis zum Montag, dem
2. April!
Die gute Nachricht
für alle jene, die das Formular "E 1" abgeben müssen:
Hier gewährt der Finanzminister eine generelle Schonfrist bis
zum 15. Mai 2001.
Werden Sie aber
von Hübner & Hübner bzw einem anderen Steuerberater
vertreten, so haben sie bis zum 31. März 2002 Zeit! Hier sind
jedoch mögliche "Nachforderungszinsen" zu beachten!
Detailinformationen hiezu ...
Müssen Sie
das Formular "L 1" abgeben, dann können Sie sich bis
zum 30. September 2001 Zeit lassen.
In welchen Fällen werden Sie vom Finanzamt aufgefordert eine
Steuererklärung abgeben?
In folgenden Fällen
muss das Finanzamt von sich aus tätig werden und eine Arbeitnehmerveranlagung
durchführen:
1. Der Steuerpflichtige
hat im Jahr 2000 Krankengeld oder Entschädigungen für
Truppenübungen bezogen oder eine beantragte Rückzahlung
von Pflichtbeiträgen aus der Sozialversicherung erhalten.
2. Bei der laufenden
Lohnsteuerberechnung wurden auf Grund eines Freibetragsbescheides
Steuerabsetzbeträge berücksichtigt, die den tatsächlich
angefallenen Ausgaben nicht entsprechen.
Diese Steuerpflichtigen
können sich ruhig zurücklehnen und warten, bis sie vom Finanzamt
eine Aufforderung erhalten, das Formular "L 1" beim Finanzamt
einzureichen; diese Aufforderung erfolgt erfahrungsgemäß
im Spätsommer 2001.
Wann soll man die Arbeitnehmerveranlagung selbst beantragen?
Wenn man weder
verpflichtet ist, von sich aus eine Steuererklärung abzugeben,
noch vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, könnte es trotzdem
ratsam sein, eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Die folgenden
Gründe kommen in Betracht:
-
die Gehaltsbezüge waren, zB durch Überstunden, unregelmäßig
hoch;
-
es
wurde nicht in sämtlichen Monaten ein Gehalt bezogen;
-
es
sind steuerlich absetzbare Ausgaben angefallen (zB Sonderausgaben,
Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen), die mangels
eines Freibetragsbescheides bis jetzt steuerlich nicht berücksichtigt
worden sind;
-
es
sind aus anderen Einkünften Verluste entstanden;
-
das Einkommen ist so niedrig, dass bei der Veranlagung für
Zinsen (und allfällige Dividenden) weniger Steuer bezahlt werden
muss, als die 25%ige KESt.
Wie lange hat man für diese "freiwillige" Veranlagung
Zeit?
Zeit haben Sie
genug, nämlich bis zum Ende des Jahres 2005; Sie sollten den
Antrag aber möglichst rasch einbringen, um an Ihr Steuerguthaben
zu gelangen!
Welche Steuerabzugsposten kann man berücksichtigen?
Die folgenden
Steuerabzugsposten können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung
geltend machen:
Ein detaillierte
Liste finden Sie ...
Bei Fragen
zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Hubert Fuchs.