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Ein Unternehmen der HÜBNER & HÜBNER Gruppe


Wir informieren:
Chefsache und Teamarbeit: Der Euro kommt
Vorbereitung zur Währungsumstellung


Der Euro wird die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft dramatisch verändern. Deshalb ist es wichtig, sich bereits jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen.


Der Euro ist Chefsache, aber er verlangt nach Teamarbeit.


Die Euro-Umstellung betrifft uns alle. Sie hat Auswirkungen auf Märkte, Produkte, Vertrieb, Beschaffung, Personal, Rechnungswesen, Finanzierung und EDV.
Die Euro-Umstellung muss von Ihren Mitarbeitern neben ihrer täglichen Arbeit bewältigt werden. Eine ausreichende zeitliche Ressource wird notwendig sein.
Die Entscheidung für den Umstellungszeitpunkt der Preisauszeichnung ist vom Gesetz her grundsätzlich mit 01.10.2001 gegeben. Die doppelte Währungsauszeichnung in der Ordination wird Sie nicht wirklich vor große organisatorische Schwierigkeiten stellen. Die Honorarnoten an Patienten sind in Schilling und Euro auszustellen. Werden die Honorarnoten mit dem PC oder einer Schreibmaschine individuell erstellt, ist die Verformelung von Schilling in den Euro-Betrag kein Problem. Werden die Honorarnoten mittels EDV vom System bereits durch ein Software-Programm vorgegeben, ist die Umstellung dieser Software bis 01.10.2001 zu veranlassen.
Ihr Blick richtet sich jedoch auf den Stichtag 01.01.2002. Nutzen Sie die Euro-Umstellung als strategische Chance für Ihr Unternehmen und hinterfragen Sie den Aufbau und die Abläufe in Ihrer Ordination in Hinblick auf Verbesserungen.

Laut Gesetz beginnt die Doppelwährungsphase mit 01.10.2001 und ist bis zum 28.02.2002 verpflichtend. Doch bereits vorher ist die Notwendigkeit zur Vorbereitung für die temporäre doppelte Währungsangabe und die vollständige Umstellung des Rechnungswesen auf den Euro ein brennheißes Thema.
Für die bevorstehende Bargeldumstellung und die Ausgabe der Euro-Banknoten und Münzen vor dem Umstellungsstichtag wird bereits von den Banken Vorsorge getroffen.
Die Banken und Finanzämter verteilen Informationsmaterial, das die wichtigsten Punkte der Euro-Bargeldumstellung ab dem 01.01.2002, wie die Umrechnung, Geldscheine und Münzen, doppelte Preisauszeichnung, Zeitplan, Konten, Sparbücher und Steuern beinhaltet.

Das Euro-Startpaket für Unternehmer kann bereits bei Ihrer Bank bestellt werden. Es besteht derzeit nur aus neuen Münzen und dient primär zur Umgewöhnung.


Fixer Umrechnungskurs


Der von der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) festgesetzte fixe Umrechnungskurs
beträgt

1 Euro = 13,7603 Schilling


Schilling in Euro Euro in Schilling
10 Groschen 0,726 Cents Cent 0,137603 Schilling
50 Groschen 3,63 Cents 5 Cent 0,688 Schilling
1 Schilling 7,26 Cents 10 Cent 1,37 Schilling
5 Schilling 36,3 Cents 50 Cent 6,88 Schilling
10 Schilling 72,67 Cents Euro 13,7603 Schilling
50 Schilling 3,63 Euro 5 Euro 68,80 Schilling
100 Schilling 7,267 Euro 10 Euro 137,60 Schilling
1000 Schilling 72,67 Euro 100 Euro 13760,30 Schilling

In den ersten Monaten wird zur Umrechnung ein Euro-Taschenrechner unabdingbar sein.

Ab dem 01.01.2002 müssen alle Honorarnoten, Rechnungen, Banküberweisungen, Verträge und auch die Steuererklärungen ausschließlich in Euro ausgefertigt werden. Nur beim Bargeld gibt es bis 28.02.2002 eine kurze Frist des parallelen Geldumlaufes, wobei auch bei Bezahlung in Schilling das Wechselgeld in Euro zurückgegeben werden muss.

Die Umstellung vom Schilling auf den Euro wird die österreichische Wirtschaft insgesamt mehr als S 20 Mrd. kosten. Den Hauptkostenanteil werden die Banken, die Industrie und der Handel tragen. Die Regierung verspricht, dass der Countdown zum Euro ohne Nachteile für Konsumenten bei der Umrechnung von Schilling in Euro vor sich gehen wird. Der Umtausch von Schilling ist gesetzlich unbefristet gesichert. Sondergedenkmünzen in Gold und Silber und der "Wiener Philharmoniker" sollten keinesfalls zum Nennwert umgetauscht werden, da der Sammler- und Metallwert bei weitem über dem Nominale liegt. Die Auszeichnung in Schilling oder Euro kann diesen Wert nicht beeinflussen. Gesetzlich vorgesehen ist auch, dass bis zur endgültigen Währungsumstellung auf den Euro eine doppelte Währungsauszeichnung verpflichtend ist. Missverständnisse, dass der eine Vertragspartner von Schilling spricht und der andere von Euro sollen damit ausgeschlossen sein.

Die Umstellung auf die neue Währung betrifft:


Das Rechnungswesen

Die größte Umstellung wird voraussichtlich Ihr Steuerberater vorzunehmen haben.
Ab 01.10.2001 werden die Honorarnoten bereits in beiden Währungen auszustellen sein. Mit
01.01.2002 sind alle buchhalterischen Aufzeichnungen in Euro zu führen.
Schillingbeträge verlieren zum 31.12.2001 ihre Gültigkeit.
Achten Sie bis zur gänzlichen Währungsumstellung auf die Währungsangabe. Sie darf z.B. auf einem Erlagschein nicht nachträglich verändert werden.


Die Bankkonten

Bestellung von Euro-Erlagscheinen: mit 01.01.2002 werden alle Konten, Sparbücher, Daueraufträge, Bankomat und sonstige Systeme endgültig auf den Euro umgestellt.


Die Finanzierung

Mit der Einführung des Euro wird zweifellos auch der Wettbewerb unter den Banken zunehmen.
Analysieren Sie die Bankdienstleistungen und die Kosten genau, um die für Sie optimalen Bankverbindungen auszuwählen. Vielleicht können Sie damit für Ihr Unternehmen umständliche Abläufe vereinfachen und Kosten senken.
Am Euro-Markt wird es für Sie einen leichteren Zugang zu kostengünstiger Finanzierung geben.
Die Umstellung auf den Euro wird die Konkurrenz zwischen den Banken in Europa
verschärfen und für Sie den Zugang zu anderen Banken in Europa erleichtern.
Prüfen Sie in Zukunft genau, ob Ihnen die Deutsche Bank in Hannover ein günstigeres
Finanzierungsangebot unterbreiten kann als etwa Ihre Hausbank in Österreich.

Der Vollständigkeit halber wollen wir erwähnen: An den Vertragsbestimmungen von
Kreditverträgen ändert sich durch die Einführung des Euro gar nichts. Kredite die auf
Schilling lauten werden ab dem 01.01.2002 in Euro zurückgezahlt.
Kreditsumme, Zinssatz und Laufzeit bleiben natürlich unverändert. Nur diejenigen
Referenzzinssätze die mit der Einführung des Euro wegfallen, z.B. "VIBOR" werden
durch Ihre Nachfolger, z.B. den "EURIBOR" ersetzt.
Die Umstellung der Schillingkredite auf den Euro erfolgt mit 01.01.2002 zwingend.

Bar oder nicht bar - das ist hier die Frage


Viele barzahlende Patienten sprechen im Regelfall dafür, dass die Bareingänge
bis 01.01.2001 in Schilling geführt werden.
Machen Sie sich trotzdem mit dem Handling des Euro vertraut.
Spätestens in der Doppelwährungsphase im Jänner und Februar 2002, wo Sie Ihre
Patienten mit Schilling und Euro "überhäufen", haben Sie für die Abwicklung
des Zahlungsverkehrs in Ihrer Ordination ganz besonders schwierige Zeiten zu
erwarten. Heute haben Sie es mit sieben verschiedenen Schillingmünzen und
fünf verschiedenen Banknoten zu tun, ab 2002 sind acht neue Euro-Münzen und sieben
neue Euro-Banknoten im Umlauf.

Für Zahlungen an das Finanzamt besteht auch die Möglichkeit das Internet zu benützen:
www.bezahlen.at


Berücksichtigen Sie bei Ihren Vorbereitungen für die Doppelwährungsphase bitte, dass Ihre Mitarbeiter im Normalfall keine Rechenkünstler sind.
Für genügend Euro-Rechner ist zu sorgen.

Hier noch einmal - sicherlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit -
einige Tipps für die schwierige Zeit ab Jänner 2002:

  • Aus gesetzlichen Gründen müssen Sie Euro-Wechselgeld auch dann herausgeben, wenn Ihre Patienten noch mit Schilling zahlen.
  • Sorgen Sie vor allem für einen ausreichenden Vorrat an Euro-Münzen.
  • Die Bargeldlade sollte ausreichend Platz für Schilling- und Euro-Bargeld bieten.
  • Ihre Mitarbeiter müssen zwar keine Rechenkünstler sein, der Umgang mit der neuen Währung will jedoch gelernt sein. Die gründliche Schulung Ihrer Mitarbeiter und präzise Standards für den Umgang mit der neuen Währung erhöhen die Gebarungssicherheit in Ihrer Ordination vor allem dann, wenn viele Patienten in bar bezahlen.


Die Preispolitik


Hier noch einmal die wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Gestaltung Ihrer neuen Euro-Preise:

  • Rechnen Sie Ihre Schillingpreise mit dem exakten Euro-Wechselkurs um. Der Imageschaden für ein "Körberlgeld" durch Aufrundung kann beträchtlich sein.
    Beachten Sie die zweite Stelle hinter dem Komma bei Ihrem Euro-Preispunkt. Sie wird für Ihren Gewinn genauso wichtig sein, wie für den Preisvergleich Ihrer Patienten.
  • Stellen Sie sich rechtzeitig auf verschärften Preiswettbewerb durch Ihre Mitbewerber ein, wenn Ihre Ordination in einem grenznahen Gebiet zu einem EU-Nachbarland liegt.
  • Sehen Sie die Einführung des Euro nicht als Sachzwang. Beweisen Sie Ihre Flexibilität und stellen Sie die Bedürfnisse Ihrer Patienten in den Vordergrund.

 

Einkaufsmarkt Europa


Sie wissen bereits, Europa wird "Währungsinland". Dadurch ergeben sich auch für Sie ganz neue Möglichkeiten für den Einkauf Ihres Ordinationsmateriales, Ordinationsbedarfes und medizinischer Geräte.
Generell werden Sie Einkaufspreise leichter vergleichen und auf Grund des größeren Wettbewerbes zwischen Ihren Lieferanten auch billiger einkaufen können.
Die wichtigsten Vorteile für "Einkäufer" auf einem Blick:

  • Durch den Euro werden die Einkaufspreise transparent und lassen sich für sie leichter vergleichen.
  • Der größere Markt führt zu härterem Wettbewerb und generell billigeren Einkaufspreisen.
  • Wechselkursrisken für Einkäufer innerhalb der Währungsunion fallen weg
  • Grenzüberschreitende Zahlungen werden schneller und einfacher, Transaktionskosten verringern sich, die Unsicherheit für Ihre Kalkulation werden kleiner.

Mit dem Euro wird jedenfalls einfacher und kostengünstiger werden, bei bisher ausländischen Lieferanten einzukaufen.
Informieren Sie sich bei potenziellen Lieferanten nicht nur über deren Preise, sondern auch über Lieferzuverlässigkeit, Kapazitäten, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie zu erwartende Transport- und Versicherungskosten.

Vor allem die Zahlungsbedingungen sind derzeit innerhalb der Europäischen Union noch sehr unterschiedlich. Zur Zeit gibt es in den elf Ländern, die an der Währungsunion teilnehmen, folgende durchschnittlich vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen in Tagen:


Länder Durchschnittlich vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist (in Tagen):
Belgien 41
Deutschland 23
Finnland 19
Frankreich 48
Irland 35
Italien 65
Luxemburg k. A..
Niederlande 27
Österreich 29
Portugal 50
Spanien 68
Europäischer Durchschnitt 40

Durch die Einführung des Euro werden sich diese unterschiedlichen Zahlungsziele langsam angleichen, aber nicht sofort verschwinden.
Überprüfen Sie in Zukunft auch ob es sich für Sie lohnt bestimmte Dienstleistungen, wie z.B. die Programmierung Ihrer Software oder Versicherungsleistungen international, einzukaufen. Für Lieferungen aus Ländern die an der Währungsunion nicht teilnehmen, bleiben natürlich Wechselkursrisken bestehen.


Die Umstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung


Da es den Euro erst ab dem Jahr 2002 in Form von Bargeld gibt, werden Ihre Mitarbeiter, die Sie bar bezahlen, in ihrer "Lohntüte" weiterhin Schilling finden.
Die Sozialversicherung wird erst ab dem Jänner 2002 auf Euro umstellen. Sämtliche Meldungen und Formular die Sie an die Sozialversicherung schicken, werden bis Dezember 2002 weiterhin in Schilling lauten.
Für die Einhebung der Kommunalsteuer sind die einzelnen Gemeinden zuständig. Da auch die Gemeinden erst mit Jänner 2002 auf Euro umstellen, werden die Kommunalsteuererklärungen bis dato in Schilling abgegeben.
Auf der Lohnabrechnung Ihrer Angestellten kann eine Info-Zeile eingerichtet werden, aus der das Nettogehalt in Euro ersichtlich ist. Auf diese Weise können Sie sehr einfach die Akzeptanz des Euro bei Ihren Mitarbeitern erhöhen und beugen Missverständnissen vor, die im Zusammenhang mit der Einführung des Euro einen Verlust der Kaufkraft der Währung befürchten.


Kapazitätsplanung


Die Euro-Umstellung muss von Ihren Angestellten neben Ihrer täglichen Arbeit bewältigt werden. Sie sollten also ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen.
Die Fülle der Aufgaben im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung, beispielsweise

die Umstellung des Rechnungswesens

  • Durchforsten der Formulare und Vordrucke
  • Schulung Ihrer Angestellten
  • Umstellung der EDV
  • Information der Patienten im Zusammenhang mit Ihrer Euro-Umstellung
  • Analyse des Marktes im Hinblick auf den Einkauf für Ihre Ordination
  • Mühsame doppelte Preisauszeichnung

Das alles wird jedenfalls bewirken, dass sich Ihre Angestellten in der nächsten Zeit nicht langweilen.

Vertragskontinuität


Grundsätzlich gilt für Verträge mit Partnern aus der Europäischen Union das Prinzip der Vertragskontinuität, d.h.: Verträge haben trotz der Einführung des Euro weiterhin bestand. Die Währungsumstellung bietet keinen Grund für die einseitige Vertragsauflösung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Bis zum Dezember 2002 können Sie die Währung für Ihre vertraglichen Beziehungen frei wählen.
Neue Verträge sollten natürlich in Euro abgeschlossen werden. Am Ende der Übergangsperiode, also spätestens am 31.12.2001, verlieren alle nationalen Währungen
der an der Währungsunion teilnehmenden Länder ihre Gültigkeit. Alle in Schilling abgeschlossenen Verträge müssen dann in Euro erfüllt werden.
Verträge müssen deshalb nicht geändert werden, aus Gründen der Vertragsklarheit können sich die Vertragspartner jedoch dafür entscheiden, langfristige Verträge auf Euro umzustellen.
Auch Verträge mit Partnern aus Drittländern bleiben trotz der Einführung des Euro auch nach internationalem Recht weiterhin gültig.
Nur bei schwerwiegenden Äquivalenzstörungen können rechtliche Probleme auf Grund der Währungsumstellungen entstehen. Wenn Sie bei Altverträgen das Risiko einer Anfechtung wegen schwerwiegender Leistungsstörungen vermuten, sollten Sie sich rechtzeitig um Zusatzvereinbarungen kümmern.
Verträge mit Indexklauseln sind im Einzelfall darauf zu prüfen, ob Sie durch die Einführung des Euro berührt sind, weil z.B. vertraglich vereinbarte Indizes wegfallen und durch neue ersetzt werden müssten.
Falls Ihr Geschäftspartner statt der Umstellung auf Euro die Vereinbarung einer anderen Währung, beispielsweise den US-Dollar wünscht, kann das die Kalkulationsgrundlage Ihres Geschäftes in Frage stellen.
Bei neuen Verträgen mit Partnern aus Drittländern sollten Sie die Währungsumstellung bereits berücksichtigen und nach Möglichkeit einen Gerichtsstand in einem EU-Land vereinbaren.

Thema Gruppenpraxis - seit 01.01.1999 können Sie eine Gesellschaft gleich in Euro
gründen.

Damit ersparen Sie sich die spätere Umstellung des Gesellschaftsvertrages.


 

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©treAngeli, 1999.