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Ein Unternehmen der HÜBNER & HÜBNER Gruppe


Wir informieren:
Ärztliche Gutachtertätigkeit - Gutachten im Auftrag eines Dritten

 

Die Steuerpflicht ärztlicher Gutachtertätigkeit wird eingeschränkt und neu präzisiert. Auch die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten gehört zur Berufstätigkeit als Arzt.

Gutachten im Auftrag eines Dritten

Die Steuerpflicht geht nicht dadurch verloren, dass der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens von einem Dritten erteilt wird (zB Gutachten über den Gesundheitszustand im Zusammenhang mit einer Versicherungsleistung).

Keine Steuerbefreiung ist daher gegeben:

  • auf eine auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft
  • auf die ärztliche Untersuchung über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim Menschen und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen
  • auf psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken.

 

 

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©treAngeli, 1999.