Wir
informieren:
Ärztliche Gutachtertätigkeit
- Gutachten im
Auftrag eines Dritten
Die Steuerpflicht
ärztlicher Gutachtertätigkeit wird eingeschränkt
und neu präzisiert. Auch die Ausstellung von ärztlichen
Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten
gehört zur Berufstätigkeit als Arzt.
Gutachten
im Auftrag eines Dritten
Die Steuerpflicht
geht nicht dadurch verloren, dass der Auftrag zur Erstellung
eines Gutachtens von einem Dritten erteilt wird (zB Gutachten
über den Gesundheitszustand im Zusammenhang mit einer Versicherungsleistung).
Keine Steuerbefreiung
ist daher gegeben: