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Ein
Unternehmen der HÜBNER & HÜBNER Gruppe
Wir
informieren
Ende
der Sparbuchanonymität
Steuerliche Begleitmaßnahmen
Zusammenfassung
der besten Tipps
Im
November 2000 wird das Ende der Sparbuchanonymität eingeläutet.
Es ist ein Ende auf Raten: Der Abschaffung der Sparbuchanonymität
erfolgt in Etappen und wird durch diverse steuerliche Maßnahmen
versüßt.
Ab wann treten welche Änderungen in
Kraft?
Bis 1.November 2000 bleibt alles beim Alten.
1.November 2000
Eröffnung anonymer Sparbücher ist nicht mehr möglich
Einzahlungen sind nur noch auf legitimierte Konten möglich.
Was
genau versteht man unter einem legitimierten Konto?
Ein Sparbuch ist dann legitimiert, wenn der Bank ein amtlicher
Lichtbildausweis vorgelegt wurde. Sparbücher, die auf
Namen lauten, besitzen nicht allein dadurch die nötige
Legitimation.
Bleibt
das Bankgeheimnis bestehen?
Gleich vorweg: Das Bankgeheimnis bleibt selbstverständlich
bestehen. Die Ausweispflicht gilt nur gegenüber der Bank;
nur diese wird in Hinkunft den Sparbuchbesitzer kennen und
das auch nur im Zeitpunkt der Legitimation. Ob das Sparbuch
am Tag nach der Legitimation noch demjenigen gehört,
der sich gegenüber der Bank legitimiert hat, kann die
Bank daher nicht wissen.
Wichtig!
Daueraufträge auf Sparbücher können
ab dem 1. November nur auf bereits legitimierte Sparbücher
erfolgen. Wird kein Ausweis zur Legitimation vorgelegt, so
werden ab November keine Zahlungen aufgrund eines Dauerauftrages
auf das Sparbuch mehr vorgenommen.
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| Inhalt
1.Juli
2002
Behebungen von anonymen Sparguthaben sind ohne Ausweisleistung
nicht mehr möglich.
Sparguthaben über S 200.000: Ausweispflicht für jede
Transaktion
Sparguthaben bis S 200.000: Einmalige Legitimation reicht aus
Anonyme Sparbücher, die bis zum 30. Juni 2002 nicht legitimiert
werden, bleiben auch danach - und zwar zumindest 30 Jahre -
bestehen. Wer sein angespartes Geld vorläufig nicht benötigt,
kann sich daher noch ziemlich lange hinter der Anonymität
verbergen. Nach dem 30. Juni 2002 kann dieses Guthaben jedoch
nur bei Legitimierung mittels eines Ausweises behoben werden.
Bei
Sparbüchern mit einem Guthaben über S 200.000 ist
jede Transaktion ausweispflichtig - auch wenn Sie nur einzelne
Schilling von dem Sparbuch abheben. Wichtig: Achten Sie darauf,
dass Sie vor dem 30. Juni 2002 die Identifizierung vorgenommen
haben. Erfolgt bis dahin keine Legitimation, so sind Auszahlungen
von solchen Konten nur nach polizeilicher Überprüfung
möglich. Innerhalb von 7 Tagen wird in diesem Fall von
der EDOK (Sondereinheit der Polizei) geprüft, ob ein Verdacht
auf Geldwäsche besteht.
Ist
der Kunde bereits identifiziert ist, so kann das Kreditinstitut
nur an den identifizierten Berechtigten aus dem Sparbuch oder
an einen Bevollmächtigten Zahlungen leisten.
Sparguthaben unter S 200.000 müssen nur ein Mal legitimiert
werden. Wird das Sparbuch weitergegeben, so muss sich der neue
Besitzer nicht nochmals ausweisen.
Anonyme Sparbücher dürfen ab dem 1. Juli 2002 nicht
mehr weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot
ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu S 300.000,- belegt
Bis November
besteht somit Handlungsbedarf - wir empfehlen Ihnen jedenfalls,
bis dahin mit Ihrem Bankberater zu sprechen um mit ihm die für
Sie optimalste Anlageform zu finden.
Achtung:
All jene, die ein Bankguthaben vor dem 1.November noch schnell
auf mehrere Sparbücher verteilen wollen, sollten beachten,
dass das Finanzministerium die Banken beim Aufsplitten von
Konten zu besonderer "Sorgfalt" ermahnt hat. Man
sollte aus diesem Grund ein Guthaben jedenfalls auf neue Sparbücher
bei verschiedenen Banken bzw. Filialen transferieren.
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Steuerliche Begleitmaßnahmen
Steuerfreie
Schenkung von Sparbücher bis 1.7.2002
Schon seit 1993 gilt mit dem Kapitalertragssteuerabzug bei
Spareinlagen und Bankguthaben die Erbschaftsteuer als abgegolten.
Die Schenkung von Sparbüchern war jedoch grundsätzlich
steuerpflichtig!
Im Zuge der Abschaffung der Sparbuchanonymität hat der
Fiskus den Steuerzahlern ein besonderes Zuckerl gewährt:
Die steuerfreie Schenkung von Spareinlagen und Bankguthaben
bis 30. Juni 2002.
Beispiel:
Die Erbtante schenkt ein Sparbuch zwecks Anschaffung einer Wohnung
- Schenkungssteuerfrei. Überweist sie hingegen Geld an
den Wohnungsverkäufer, so besteht Schenkungssteuerpflicht.
Wichtig:
Die Steuerbefreiung wirkt auch für die Vergangenheit -
somit sind am Fiskus vorbeigeschleuste Schenkungen von Sparbüchern
(die dem Fiskus noch nicht bekannt sind) jetzt saniert.
Zusammenfassung
Hier
nochmals die besten Tipps, die Sie beim Verschenken von Kapitalvermögen
beachten sollten:
-
Sparbücher und Bankguthaben können
bis 30. Juni 2002 steuerfrei verschenkt werden. Schenkungen
durch Banküberweisungen und durch Übergabe von Bargeld
sind steuerpflichtig.
- Ist
das Geld in Wertpapieren angelegt, ist die Schenkung
nur dann steuerfrei, wenn die Wertpapiere zuerst verkauft
werden, der Erlös auf ein Sparbuch einbezahlt wird und
dann das Sparbuch verschenkt wird.
-
Alle
in der Vergangenheit durchgeführten Schenkungen,
die dem Finanzamt noch nicht bekannt waren, sind nunmehr
ebenfalls steuerlich saniert und können daher gegebenenfalls
auch gegenüber dem Fiskus (z.B. bei Kauf einer Liegenschaft)
offengelegt werden.
- Steuerfreie
Schenkungen brauchen beim Finanzamt nicht angezeigt werden.
-
Wer
den Nachweis über die tatsächliche Vornahme der
Schenkung führen will, sollte eine schriftliche Schenkungsvereinbarung
aufsetzen. Der Nachweis über die rechtzeitige Schenkung
vor dem 30. Juni 2002 kann eindeutig durch eine (freiwillige)
notarielle Beurkundung der Schenkung oder durch eine formlose
Meldung der Schenkung beim zuständigen Finanzamt geführt
werden.
Die
Schenkungssteuerbefreiung bis 30. Juni 2002 umfasst auch
Sparbücher im Betriebsvermögen.
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