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Ein Unternehmen der HÜBNER & HÜBNER Gruppe


Wir informieren
Ende der Sparbuchanonymität


Steuerliche Begleitmaßnahmen

Zusammenfassung der besten Tipps

 

Im November 2000 wird das Ende der Sparbuchanonymität eingeläutet. Es ist ein Ende auf Raten: Der Abschaffung der Sparbuchanonymität erfolgt in Etappen und wird durch diverse steuerliche Maßnahmen versüßt.


Ab wann treten welche Änderungen in Kraft?
Bis 1.November 2000 bleibt alles beim Alten.

1.November 2000
Eröffnung anonymer Sparbücher ist nicht mehr möglich
Einzahlungen sind nur noch auf legitimierte Konten möglich.

Was genau versteht man unter einem legitimierten Konto?
Ein Sparbuch ist dann legitimiert, wenn der Bank ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt wurde. Sparbücher, die auf Namen lauten, besitzen nicht allein dadurch die nötige Legitimation.

Bleibt das Bankgeheimnis bestehen?
Gleich vorweg: Das Bankgeheimnis bleibt selbstverständlich bestehen. Die Ausweispflicht gilt nur gegenüber der Bank; nur diese wird in Hinkunft den Sparbuchbesitzer kennen und das auch nur im Zeitpunkt der Legitimation. Ob das Sparbuch am Tag nach der Legitimation noch demjenigen gehört, der sich gegenüber der Bank legitimiert hat, kann die Bank daher nicht wissen.

Wichtig! Daueraufträge auf Sparbücher können ab dem 1. November nur auf bereits legitimierte Sparbücher erfolgen. Wird kein Ausweis zur Legitimation vorgelegt, so werden ab November keine Zahlungen aufgrund eines Dauerauftrages auf das Sparbuch mehr vorgenommen.

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1.Juli 2002
Behebungen von anonymen Sparguthaben sind ohne Ausweisleistung nicht mehr möglich.
Sparguthaben über S 200.000: Ausweispflicht für jede Transaktion
Sparguthaben bis S 200.000: Einmalige Legitimation reicht aus

Anonyme Sparbücher, die bis zum 30. Juni 2002 nicht legitimiert werden, bleiben auch danach - und zwar zumindest 30 Jahre - bestehen. Wer sein angespartes Geld vorläufig nicht benötigt, kann sich daher noch ziemlich lange hinter der Anonymität verbergen. Nach dem 30. Juni 2002 kann dieses Guthaben jedoch nur bei Legitimierung mittels eines Ausweises behoben werden.

Bei Sparbüchern mit einem Guthaben über S 200.000 ist jede Transaktion ausweispflichtig - auch wenn Sie nur einzelne Schilling von dem Sparbuch abheben. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie vor dem 30. Juni 2002 die Identifizierung vorgenommen haben. Erfolgt bis dahin keine Legitimation, so sind Auszahlungen von solchen Konten nur nach polizeilicher Überprüfung möglich. Innerhalb von 7 Tagen wird in diesem Fall von der EDOK (Sondereinheit der Polizei) geprüft, ob ein Verdacht auf Geldwäsche besteht.

Ist der Kunde bereits identifiziert ist, so kann das Kreditinstitut nur an den identifizierten Berechtigten aus dem Sparbuch oder an einen Bevollmächtigten Zahlungen leisten.

Sparguthaben unter S 200.000 müssen nur ein Mal legitimiert werden. Wird das Sparbuch weitergegeben, so muss sich der neue Besitzer nicht nochmals ausweisen.

Anonyme Sparbücher dürfen ab dem 1. Juli 2002 nicht mehr weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu S 300.000,- belegt

Bis November besteht somit Handlungsbedarf - wir empfehlen Ihnen jedenfalls, bis dahin mit Ihrem Bankberater zu sprechen um mit ihm die für Sie optimalste Anlageform zu finden.

Achtung: All jene, die ein Bankguthaben vor dem 1.November noch schnell auf mehrere Sparbücher verteilen wollen, sollten beachten, dass das Finanzministerium die Banken beim Aufsplitten von Konten zu besonderer "Sorgfalt" ermahnt hat. Man sollte aus diesem Grund ein Guthaben jedenfalls auf neue Sparbücher bei verschiedenen Banken bzw. Filialen transferieren.

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Steuerliche Begleitmaßnahmen

Steuerfreie Schenkung von Sparbücher bis 1.7.2002
Schon seit 1993 gilt mit dem Kapitalertragssteuerabzug bei Spareinlagen und Bankguthaben die Erbschaftsteuer als abgegolten. Die Schenkung von Sparbüchern war jedoch grundsätzlich steuerpflichtig!
Im Zuge der Abschaffung der Sparbuchanonymität hat der Fiskus den Steuerzahlern ein besonderes Zuckerl gewährt: Die steuerfreie Schenkung von Spareinlagen und Bankguthaben bis 30. Juni 2002.

Beispiel:
Die Erbtante schenkt ein Sparbuch zwecks Anschaffung einer Wohnung - Schenkungssteuerfrei. Überweist sie hingegen Geld an den Wohnungsverkäufer, so besteht Schenkungssteuerpflicht.

Wichtig:
Die Steuerbefreiung wirkt auch für die Vergangenheit - somit sind am Fiskus vorbeigeschleuste Schenkungen von Sparbüchern (die dem Fiskus noch nicht bekannt sind) jetzt saniert.



Zusammenfassung

Hier nochmals die besten Tipps, die Sie beim Verschenken von Kapitalvermögen beachten sollten:
  • Sparbücher und Bankguthaben können bis 30. Juni 2002 steuerfrei verschenkt werden. Schenkungen durch Banküberweisungen und durch Übergabe von Bargeld sind steuerpflichtig.

  • Ist das Geld in Wertpapieren angelegt, ist die Schenkung nur dann steuerfrei, wenn die Wertpapiere zuerst verkauft werden, der Erlös auf ein Sparbuch einbezahlt wird und dann das Sparbuch verschenkt wird.

  • Alle in der Vergangenheit durchgeführten Schenkungen, die dem Finanzamt noch nicht bekannt waren, sind nunmehr ebenfalls steuerlich saniert und können daher gegebenenfalls auch gegenüber dem Fiskus (z.B. bei Kauf einer Liegenschaft) offengelegt werden.

  • Steuerfreie Schenkungen brauchen beim Finanzamt nicht angezeigt werden.

  • Wer den Nachweis über die tatsächliche Vornahme der Schenkung führen will, sollte eine schriftliche Schenkungsvereinbarung aufsetzen. Der Nachweis über die rechtzeitige Schenkung vor dem 30. Juni 2002 kann eindeutig durch eine (freiwillige) notarielle Beurkundung der Schenkung oder durch eine formlose Meldung der Schenkung beim zuständigen Finanzamt geführt werden.
    Die Schenkungssteuerbefreiung bis 30. Juni 2002 umfasst auch Sparbücher im Betriebsvermögen.

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