Erste Hilfe bei Verbrennungen
10.05.2001
Gerät als Folge von Verkehrs- oder Hauhaltsunfällen Kleidung in Brand, zählen Sekunden: Schnell entflammbare Kunststoffe in der Kleidung gehören dabie zu Gefahrenquellen, die den Trägern der scheinbar schützenden zweiten Haut oft nicht bewußt sind. Das Rote Kreuz erklärt Verhaltensregeln in solchen Momenten:
Brennende Kleidung sei so rasch wie möglich zu löschen. Feinböck: "Der Retter kann dazu den Betroffenen am Boden wälzen. Aber auch mit Tüchern, Wolldecken, Kleidungsstücken sowie mit Wasser oder einem geeigneten Feuerlöscher können die Flammen erstickt werden. Feuerlöscher aber nie auf das Gesicht richten." Danach könnten vorsichtig die Kleidungsreste abgelöst werden. Eingebrannte Reste hingegen sollten unberührt bleiben.
Der verbrannte Körperteil sollte dann etwa zehn bis 15 Minuten gekühlt werden (mittels Eisbeutel oder unter reines, fließendes Wasser gehalten werden). "Dies bekämpft den Schock, dämpft die Hitze und lindert die Schmerzen", so Feinböck.
Bei großflächigen Verbrennungen sollte dies allerdings nur innerhalb der ersten 30 Minuten erfolgen. Danach bestehe erhöhte Schockgefahr. Zum keimfreien Abdecken der Brandwunden gebe es z.B. Brandwundenpäckchen, notfalls würden aber auch frische Leintücher reichen. Die Schockbekämpfung sollte fortgesetzt werden, bis die Rettung eintrifft.
"Durch Verbrennungen drohen drei Gefahren", sagt Feinböck. "Erstens der Schock. Dieser kann innerhalb kurzer Zeit zu einem Kreislaufversagen führen. Zweitens die sogenannte Verbrennungskrankheit. Das sind durch Verbrennungen entstandene Allgemeinstörungen des Organismus, wodurch es zu einem Versagen der Nieren oder Lungen kommen kann. Drittens können durch die Verbrennungswunden Keime leicht in den Körper gelangen und lebensgefährliche Infektionen verursachen.
Verbrennungen 3.Grades (Schorfbildung, Verkohlung) gehören daher prinzipiell ärztlich versorgt. Verbrennungen 2.Grades (Blasen) dann, wenn die Blasenfläche größer als die Handfläche des Verletzten ist."
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