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Neues Sanitätergesetz: Endlich geregelte Standards

15.11.2001

Im Ministerrat wurde dieser Tage der Gesetzesentwurf des neuen Sanitätergesetzes beschlossen. Darin wird die Ausbildung der Sanitäter umfassend neu geregelt. Das Parlament beschließt das Gesetz im Dezember dieses Jahres.

"Das Sanitätergesetz stellt einen Quantensprung in der Ausbildung für alle österreichischen Sanitäterinnen und Sanitäter dar", sagt Bernhard Jany, Sprecher des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK). Der Gesetzestext wurde in enger Zusammenarbeit mit dem ÖRK entwickelt und löst das MTF-SHD-Gesetz von 1961 ab, das absolut veraltet war. Jany weiter: "Die letzten neun Jahre hat das Rote Kreuz dafür gekämpft, dass die Ausbildung bundesgesetzlich geregelt wird! Endlich gibt es klare Richtlinien."

Der Gesetzesentwurf wurde vom ÖRK in Absprache mit den anderen Blaulichtorganisationen entwickelt. "Das bedeutet: Das Gesetz ist praxisnah, bedarfsorientiert, es berücksichtigt alle notwendigen Modernisierungen. Die ca. 41.000 freiwilligen Sanitäterinnen und Sanitäter in Österreich, 32.000 von ihnen arbeiten beim Roten Kreuz, werden mit der neuen Ausbildung ebenso Verbesserungen erleben wie ihre hauptberuflichen Kolleginnen und Kollegen", so Jany. Die neue Ausbildung ist in Modulen aufgebaut, die auch für Freiwillige problemlos zu absolvieren sind und bieten verpflichtende Fortbildung und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden die Kompetenzen für die Lebensretter erweitert und umfassend definiert. In Zukunft werden die Sanitäterinnen und Sanitäter in Österreich noch besser und mehr Menschenleben retten können.

"Ein nächster Schritt des Gesetzgebers müsste nun in einer Vereinheitlichung der Landeskatastrophenhilfegesetze liegen. Katastrophen machen nicht vor Landesgrenzen halt - die rasche und effiziente Hilfe im Notfall durch das Rote Kreuz wird durch übermäßige Bürokratie und die unterschiedliche Gesetzeslage erschwert. Hier besteht Handlungsbedarf", fordert Jany.

Detaillierte Informationen zum Sanitätergesetz, sowie den Text der beschlossenen Regierungsvorlage finden Sie unter: www.roteskreuz.at/108.html

© medizin.at / ÖRK


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