Betriebsprüfung: Der Arzt im Visier der Steuerfahndung [PR]
02.03.2001
Die Ankündigung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt stellt auch für den unbescholtensten Arzt eine Hiobsbotschaft dar. Der Umstand, dass die Finanzverwaltung gerade bei Ihnen eine Prüfung ansetzt, hat jedoch nicht zu bedeuten, dass Sie sich etwas zu schulden kommen ließen - Sie haben eben nur das "große Los" mittels Zufallsgenerator gezogen.
Da Sie dieses Los also jederzeit treffen kann, sollten Sie sich schon im Vorfeld mit dem Thema "Betriebsprüfung" auseinandersetzen; insbesondere mit den Prüfungsschwerpunkten, die speziell bei Ärzten anlässlich einer Betriebsprüfung genau ins Visier genommen werden.
Beliebte Schwerpunkte, die bei Ärzten immer geprüft werden, sind Reise-, Symposiums- und Kongresskosten, bei denen neben der beruflichen, auch eine private Veranlassung unterstellt werden kann. Wird eine Reise z.B. als "Interessante Destinationen für Zahnärzte - Singapur - Torquay - Xiamen - San Diego" propagiert, so ist trotz Kongressbesuch als Abschluss dieser Tour die rein berufliche Veranlassung ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen, über sämtliche Kongresse und Symposien schriftliche Aufzeichnungen zu führen, die einem Prüfer vorgelegt werden können und die berufliche Veranlassung einer Reise dokumentieren.
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