Zusätze von Beta-Carotin sind bedenklich
13.02.2001
Das deutsche Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) empfiehlt Höchstmengen für isoliertes Beta-Carotin. Hersteller sollten derzeit auf die Verwendung in
vitaminierten Lebensmitteln verzichten.
Beta-Carotin (Provitamin A) ist Bestandteil in Obst- und Gemüsesorten enthalten, denen eine Schutzfunktion gegenüber Krebs und Herzkreislauferkrankungen zugeschrieben wird. Darüber hinaus ist es als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In der Annahme, daß die gesundheitsfördernde Wirkung bestimmter Obst- und Gemüsesorten auf das enthaltene Beta-Carotin zurückzuführen ist, wird es vermehrt in isolierter Form in Nahrungsergänzungsmitteln, Getränken und
Milchprodukten angeboten.
Neuere Studien zeigen aber, daß Beta-Carotin in isolierter Form schon bei einer Aufnahme von 20 mg pro Tag bei starken Rauchern und Menschen mit Herz-, Kreislauferkrankungen Gesundheitsschäden verursachen kann. Bis zur Festsetzung von Höchstmengen fordert das BgVV die Hersteller deshalb auf, kein isoliertes Beta-Carotin mehr zu verwenden.
Das BgVV empfiehlt die Festsetzung von Höchstmengen für Beta-Carotin, die sicherstellen, daß täglich nicht mehr als insgesamt 2 mg Beta-Carotin in isolierter Form aufgenommen werden, das sind 10 Prozent der Dosis, die sich für starke Raucher als schädlich erwiesen hat. Momentan sind Nahrungsergänzungsmittel im Handel, die nach den Verzehrsempfehlungen der Hersteller zu einer Aufnahme von 10-20 mg/Tag und mehr führen können.
Hinzu kommen Getränke, die zum Teil 36 mg zugesetztes Beta-Carotin je Liter enthalten. Auf den Produkten ist Beta-Carotin gelegentlich auch als "Provitamin A" deklariert, da es als Vorstufe von Vitamin A fungiert.
Aus ernährungsphysiologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit für den Zusatz von Beta-Carotin, da die Vitamin-A-Versorgung in unseren Landen mehr als ausreichend ist. Umfangreiche Studien konnten die vermutete gesundheitsfördernde Wirkung von isoliertem Beta-Carotin nicht belegen. Vielmehr wurde bei starken Rauchern unter der Gabe von isoliertem Beta-Carotin sowohl ein Anstieg der Lungenkrebsrate als auch ein Anstieg der Zahl der Todesfälle bei bereits bestehenden Herz-, Kreislauferkrankungen beobachtet.
Mit der jetzigen Empfehlung folgt das BgVV der jüngsten Bewertung des
Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) der Europäischen Union. Dieser hat den gültigen ADI- (Acceptable Daily Intake) Wert für die unbedenkliche tägliche Aufnahme von Beta-Carotin von 5 mg/kg Körpergewicht unter Hinweis auf die neuen Erkenntnisse widerrufen und zur Vorsicht bei der Verwendung von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln geraten. Mengen unter 1-2 mg/Tag, die als Lebensmittelzusatzstoff aufgenommen werden, stellen nach Ansicht des SCF keine Gesundheitsgefährdung dar. Ein neuer ADI-Wert wurde vom SCF nicht festgelegt.
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