Finanzberatung für Mediziner [PR]
25.07.2000
Im November 2000 wird das Ende der Sparbuchanonymität eingeläutet. Es ist ein Ende auf Raten: Der Abschaffung der Sparbuchanonymität erfolgt in Etappen und wird durch diverse steuerliche Maßnahmen versüßt. Die Experten von Hübner und Hübner haben ein Paket speziell für Mediziner vorgelegt, das diese und alle anderen Finanzfragen beantwortet.
Aber gleich vorweg: Das Bankgeheimnis bleibt selbstverständlich bestehen. Die Ausweispflicht gilt nur gegenüber der Bank; nur diese wird in Hinkunft den Sparbuchbesitzer kennen und das auch nur im Zeitpunkt der Legitimation. Ob das Sparbuch am Tag nach der Legitimation noch demjenigen gehört, der sich gegenüber der Bank legitimiert hat, kann die Bank daher nicht wissen.
Bei Sparbüchern mit einem Guthaben über S 200.000 ist jede Transaktion ausweispflichtig – auch wenn Sie nur einzelne Schilling von dem Sparbuch abheben. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie vor dem 30. Juni 2002 die Identifizierung vorgenommen haben. Erfolgt bis dahin keine Legitimation, so sind Auszahlungen von solchen Konten nur nach polizeilicher Überprüfung möglich. Innerhalb von 7 Tagen wird in diesem Fall von der EDOK (Sondereinheit der Polizei) geprüft, ob ein Verdacht auf Geldwäsche besteht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.medizin.at/huebner
Bis November besteht somit Handlungsbedarf – wir empfehlen Ihnen jedenfalls bis dahin mit Ihrem Bankberater zu sprechen um mit ihm die für Sie optimalste Anlageform zu finden.
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