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Richtige Helmabnahme nach Motorrad-Unfällen

07.10.1999

Die Motorradsaison neigt sich nun langsam dem Ende zu, die Fahrbedingungen werden wieder extremer und damit gefährlicher. Mit dem Herbst kommt die Nasse, feuchtes Laub macht die Straßen rutschig. Dem Motorradfahrer bleiben bei einem Unfall Bekleidung und Helm als einzige "Knautschzone".

Schützt der Helm beim Unfall, so kann er nach einem Unfall zum Problem werden. "Ein Sturzhelm schützt den Kopf vor Verletzungen, er überträgt aber die Wucht eines Aufpralls auf die Halswirbelsäule", sagt Dr. Heinz-Peter Saltin, Chefarzt des Österreichischen Roten Kreuzes.

Nach einem Unfall könne eine unsachgemäße Abnahme des Helms weitere Schaden an der Halswirbelsäule verursachen. Läßt man aber den Helm am Kopf des Verunglückten, könne bei fehlendem Bewußtsein die Atmung nicht überprüft werden. Außerdem bestehe bei Erbrechen Erstickungsgefahr. Den Ersthelfern blieben zwei Möglichkeiten. Slatin: "Ist der Verletzte bei Bewußtsein, so kann man behilflich sein, den Helm vorsichtig zu entfernen.

Ist der Verletzte ohne Bewußtsein, so muß der Helm zur Kontrolle von Atmung und Kreislauf abgenommen werden."

Für die schonende Helmabnahme sind laut Slatin zwei Helfer notwendig: "Ein Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfs, erfaßt seitlich mit beiden Händen den Helm und richtet den Kopf des Patienten unter leichtem Zug gerade. Der zweite Ersthelfer kniet seitlich neben dem Kopf des Verunglückten, klappt das Visier (Sichtglas) hoch, entfernt gegebenenfalls die Brille und öffnet den Kinnriemen. Wahrend der Helmabnahme sorgt der zweite Helfer Für die Fixierung des Kopfs. Dazu greift er mit der einen Hand unter den Nacken, mit der anderen Hand umfaßt er das Kinn des Verunglückten. Der erste Helfer (der oberhalb des Kopfs kniet) kippt nun den Helm nach hinten, bis die Nase unter dem Kinnbügel sichtbar wird und zieht ihn dann vorsichtig ab. Der erste Helfer übernimmt nun die Fixierung des Kopfs und legt ihn unter Zug vorsichtig ab. Nach der Helmabnahme wird die Notfalldiagnose gestellt und werden notwendige lebensrettende Sofortmaßnahmen durchgeführt."

© medizin.at / ÖRK


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