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Entschädigung nach mißlungener Sterilisation für Britin

29.11.1999

Ein Gericht in Birmingham sprach einer 38-jährigen Britin eine Rekord-Entschädigung von rund 30 Millionen Schillingen zu, nachdem sie trotz einer Sterilisation ein behindertes Kind zur Welt gebracht hatte.

In der Urteilsbegründung sagte der Richter am Donnerstag, der Betrag sei als Entschädigung für entgangene Einnahmen während der Schwangerschaft sowie die Unterhaltskosten des körperlich und geistig schwer behinderten Jungen zu verstehen. Der Betrag solle zudem für die "Sorgen und Schmerzen entschädigen", die durch einen Operationsfehler während der Sterilistation ausgelöst wurden.

Die Britin Gail Taylor entschied sich 1987 nach vier äußerst riskanten Schwangerschaften zur Sterilisation. Der Eingriff mißglückte und sieben Monate später wurde sie erneut schwanger. Bei der Geburt des Kindes wäre die Britin beinahe gestorben.

Ihr heute zehnjähriger Sohn ist schwer behindert: Er leidet unter anderem an Autismus, Epilepsie und Asthma. Der Junge wird nie ohne fremde Hilfe leben und auch niemals einer Arbeit nachgehen können.

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