artikel nr: 3269

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Steuerrecht: Was bin ich - Arzt oder Krankenanstalt?

Die Abgrenzungsfrage, ob medizinische Leistungen eines Arztes unecht befreite Leistungen als selbstständiger Arzt oder als steuerpflichtige Leistungen einer Krankenanstalt sind, hatte der VwGH zu entscheiden. Über jene Änderungen der Umsatzsteuerrichtlinien 2000, zu denen es aufgrund eines VwGH Urteiles kommt, berichtet Mag. Susanne Weihs-Raabl von MedPlan.

Die Abgrenzung zwischen ärztlicher Tätigkeit und einer Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt ist deswegen von Bedeutung, da der Arzt als Einzelunternehmer unecht steuerbefreit ist, das heißt, dass seine Leistungen nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und er nicht das Recht hat, Vorsteuerbeträge gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Wird ein Arzt im Rahmen einer Krankenanstalt tätig, so unterliegen die Leistungen dem 10%igen Umsatzsteuersatz und er hat darüber hinaus natürlich auch das Recht Vorsteuerbeträge geltend zu machen.

Zur Abgrenzung, ob die Tätigkeit eines Arztes noch unter das Ärztegesetz fällt oder bereits unter das Krankenanstaltengesetz, ergibt sich aus der ergibt sich aus der Rechtssprechung des VwGH als unterscheidendes Merkmal zwischen Ambulatorien und Arztordinationen bei ersterem eine organisatorische Einheit, während nach dem Ärztegesetz bei der Ordination die medizinische Eigenverantwortlichkeit des behandelnden Arztes gegenüber dem Patienten maßgeblich ist.

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Grenzziehung zwischen Arzt und Krankenanstalt im Ust-Recht


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