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Ab sofort gesetzliche Arbeitszeiten für Uniärzte

30.09.1999

Wie die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) Donnerstag in einer Aussendung mitteilt, konnten die Verhandlungen um gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen der Universitätsärzte erfolgreich abgeschlossen werden. ÖÄK-Präsident Dr. Otto Pjeta spricht von "später, aber lobenswerter Kooperationsbereitschaft der politischen Verhandlungspartner im Finanz- und Wissenschaftsministerium".

Diese Einigung konnte im letzten Augenblick Protestmaßnahmen der Ärzte verhindern. Bekanntlich wurde bisher das seit Anfang 1997 geltende Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz auf den Universitätskliniken nicht eingehalten. Dies führte für die rund 2100 Klinikärzte zu einem Arbeitseinsatz, der "die Grenzen des sozial Erträglichen und physisch Verkraftbaren bei weitem überschritt", so die Österreichische Ärztekammer. Wochenarbeitszeiten von 90 Stunden waren an der Tagesordnung.

In einer Abschlußverhandlung mit Wissenschaftsminister Caspar Einem konnten das ÖÄK-Universitätsreferat zusammen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und den Vertretern der Uniärzte nunmehr eine gesetzeskonforme Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeiten paktieren. Diese beträgt durchschnittlich 60, maximal 72 Stunden in einzelnen Wochen.

Diese erste Etappe gilt bis Ende 2000. Um eine gesetzliche Arbeitszeitregelung auf den Unikliniken anzustreben, wird das Wissenschaftsministerium im nächsten Jahr vorerst 300 zusätzliche ärztliche Dienstposten schaffen. Die Vergütungen für ärztliche Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste werden voraussichtlich ab 1.12.1999, spätestens ab 1.1.2000 um durchschnittlich 30 Prozent angehoben. Für die besonderen Erschwernisse der hochqualitativen Patientenversorgung neben Forschung und Lehre erhalten die Universitätsärzte rückwirkend ab 1.1.1999 monatlich eine Vergütung von öS 4.000,--.

Im Herbst des kommenden Jahres werden Gespräche über notwendige weitere Dienstposten und Gehaltsregelungen stattfinden. ÖÄK-Präsident Pjeta bezeichnet das Verhandlungsergebnis als überfällige Umsetzung gerechtfertigter Anliegen der österreichischen Universitätsärzte. Die verantwortlichen Politiker hätten "spät, aber doch" erkannt, daß sich eine qualitätsorientierte Forschung, Lehre und Patientenversorgung auf den Universitätskliniken gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht entziehen können. Pjeta: "Finanzministerium und Wissenschaftsministerium haben dazu beigetragen, daß zuletzt die Gespräche rasch zu einem Ergebnis geführt haben.

© medizin.at / Ärztekammer

 

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