Im vorherigen Vertrag war die Honorarsumme auf Basis der Summe des Vorjahres plus einer gewissen
prozentuellen Steigerung festgelegt; im Jahr 1997 waren das 0,95 Prozent und 1998 1,5 Prozent. Nun
gelang es den Verhandlern der Aerztekammer, statt des Gesamtdeckels ein System mit degressiven
Honoraren und bestimmten Limitierungen bei den Leistungen auszuverhandeln.
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