Ist die Diskussion über Sterbehilfe, Pränataldiagostik und selektiven Abortus erlaubt oder bereits Rechtsverletzung? "Bioethik als Tabu?" (Dieter Birnbacher, Hg.) thematisiert das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Befürchtung moralischen Verfalls.
Noch fehlen klare Aussagen zu sensiblen Bereichen der Bioethik: Wer entscheidet über Leben oder Tod, zumal dann, wenn der Patient entscheidungsunfähig oder - wie bei pränataler Diagnose von schweren Behinderungen - noch ungeboren ist? Und was ist freie meinungsäußerung und was bereits Angriff auf Werte? Ist eine Unterbindung bioethischer Diskussionen rechtens, vor allem eine vehemente Verhinderung von Veranstaltungen - oder handelt es sich hier um eine gesellschaftliche Schutzmaßnahme?
In der Tat stehen sich die versammelten Positionen diametral und emotionell gegenüber: Mit Behinderungen lebende Gegner der Früheuthanasie wären nach den Vorstellungen ihrer Befürworter möglicherweise nicht am Leben. Fünf Aufsätze, das Redemanuskript des Mainzer Rechtsphilosophen Norbert Hoersters, dessen Vortrag 1998 von Gegnern der Bioethik verhindert wurde sowie Schriften von Behindertenorganisationen bieten das Meinungsspektrum zu diesem Problem.
Der Band aus der vom Bochumer Philosophen Hans-Martin Sass herausgegebene Reihe "Ethik in der Praxis" möchte Grenzen der öffentlichen Diskutierbarkeit ausloten und Themen aus der rein akademischen in die öffentliche Diskussion einbringen.
"Bioethik als Tabu?"
Bioethik zwischen Redefreiheit und -verbot
Von der (Un-)Diskutierbarkeit moralischer Standpunkte
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