Anlass fuer diese Klage war die Eingliederung der Bauern- in die Gebietskrankenkasse. OeAeK und Hauptverband - so die Klage - sollen fuer die Schaeden haften, die den klagenden Aerzten aus der vorzeitigen Aufloesung des Gesamtvertrages mit der Bauernkasse entstanden sind.