Die nun auch ausgebildeten Sanitätern zugestandene Möglichkeit der Frühdefibrillation hat bereits 23 Menschen das Leben gerettet. Diese beeindruckenden Daten zeigen die Vorteile gegenüber der Basisreanimation - dennoch bleibt die konventionelle Erste Hilfe vor Ort unerlässlich.
Seit März 1999 darf in Österreich der halbautomatische Defibrillator
auch von ausgebildeten Sanitätern eingesetzt werden. Dieses Gerät ist in
der Lage, bei plötzlichem Herztod eine EKG-Diagnostik zu erstellen, um
den Sanitätern danach weitere Schritte zu empfehlen - bei Notwendigkeit
auch die Abgabe eines Elektroschocks.
Die Bilanz nach einem Jahr: 23 Überlebende, 820 Geräte österreichweit im
Einsatz, 11.684 Rotkreuz-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildet.
Barbara Stöckl wird am Freitag den 16. Juni, in der Sendung
„Lebensretter“ (ORF 2, 21h20), über die erfreuliche Bilanz berichten.
„Bis März 1999 mussten sich die Rettungsdienste auf die Basisreanimation
beschränken, die Defibrillation war ausnahmslos den Ärzten vorbehalten“,
erklärt Bernhard Jany, Sprecher des Österreichischen Roten Kreuzes.
„Seit über einem Jahr ist nun die Frühdefibrillation durch ausgebildetes
Sanitätspersonal keine rechtswidrige Handlung mehr!“
Ab März 1999 begann das Rote Kreuz, in allen Landesverbänden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf drei verschiedenen Geräten
auszubilden. Die Ausbildung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, dauert
fünfzehn Stunden. Für die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wurde ein eigenes Lehrvideo sowie ein umfangreicher Lehr-
und Lernbehelf entwickelt.
„Trotz des technischen Fortschritts muss aber weiterhin darauf
hingewiesen werden, dass die Erste Hilfe am Unfallort unerlässlich
bleibt und daher möglichst viele Menschen in Erster Hilfe ausgebildet
werden sollen“, betont Jany.
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