Immer wieder werden Ärzte und Organisationen mit Schreiben von Adressbuchverlagen überrascht, die den Zweck haben, ein Inserat in einem Register zu schalten.
Unter diesen Schreiben befinden sich leider viele von unseriösen Verlagen, die in erster Linie den Zweck verfolgen, den Angeschriebenen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Methoden, deren sich diese Verlage bedienen, sind vielfältig, aber doch immer wieder die gleichen. Nachfolgend die beliebtesten Tricks:
Angebot einer Textkorrektur
Den Praxen wird ein Formular zugesandt, das den Eindruck erweckt, auf diesem könnte eine Textkorrektur für ein aufgedrucktes Inserat in einem amtlichen oder zumindest offiziösen Telefonbuch oder Register angebracht werden, natürlich kostenlos. Wer dieses Formular unterschrieben retour sendet, hat damit einen teuren, meist völlig überflüssigen Anzeigenauftrag unterschrieben, den er an sich gar nicht wollte, Reklamationen sind in der Regel wenig Erfolg versprechend. Im Kleingedruckten sind die Auftragsbedingungen und die Preisangabe enthalten, nur wurden diese im Glauben, es handle sich um einen kostenlosen Korrekturauftrag, meist gar nicht gelesen.
Erlagschein
Den Praxen wird vom Verlag ein Erlagschein zugesandt, auf dem die einzuzahlende Summe aufgedruckt ist. Gleichzeitig erhält er den Vermerk "Rechnung Nr. ..... vom .....". Häufig wird daraufhin der Betrag überwiesen, ohne dass überprüft wurde, ob ein derartiger Auftrag tatsächlich erging. Wenn man merkt, dass man einen derartigen Auftrag gar nicht erteilt hat, ist es bereits zu spät. Die Erfolgsaussichten bei Reklamationen sind auch in diesem Fall fraglich. Denn klein gedruckt befand sich auf dem Erlagschein ein Vermerk, der besagt, dass mit der Bezahlung ein Angebot auf Schaltung eines Inserates angenommen wurde.
Formular
Manche Adressbuchverlage senden Schreiben zu, in denen die Ärzte aufgefordert werden, auf sie zutreffende Tätigkeiten anzukreuzen. Den Ärzten wird geraten, das Formular ausgefüllt und unterschrieben zu retournieren, weil sie damit in ein Verzeichnis aufgenommen werden. Das Kleingedruckte, das häufig übersehen wird, besagt wiederum, dass damit ein kostenpflichtiger Eintragungsauftrag erteilt wird. Erfolgsaussichten bei Reklamationen sind gering.
Fazit
Seriöse Adressbuchverlage werden nicht die oben beschriebenen Methoden anwenden, sondern dem Interessenten vor Auftragserteilung alle Informationen zukommen lassen, sodass dieser bei Unterschriftsleistung schon weiß, welche Kosten auf ihn zukommen.
Um Rechtsstreitigkeiten mit oft ungewissem Ausgang zu vermeiden, kann in all diesen Fällen nur eines geraten werden: Lesen, bevor man solche Dinge unterschreibt und abschickt! Der Papierkorb ist in diesen Fällen die Alternative zum Briefkasten.
Lassen Sie sich nicht zur Unterschriftsleistung drängen! Lesen Sie immer alles, auch das Kleingedruckte, genau durch, bevor Sie unterschreiben!
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