Die Österreichische Ärztekammer begrüßt die Einrichtung eines österreichweiten Härtefonds für Spitalspatienten.. Präsident Dr. Pjeta: Maßnahme kann ärztliche Haftung keinesfalls ersetzen – Entschädigung für "schicksalhaft eingetretene" Schäden und Überbrückungshilfe
"Es ist bereits seit Jahren geplant, Patienten, die aus nicht näher geklärten Gründen im Zuge von Spitalsbehandlungen zu Schaden gekommen sind, so rasch wie möglich finanziell zu helfen. Dies konnte bis heute leider nicht realisiert werden", stellte ÖÄK-Präsident Dr. Otto Pjeta Mittwoch in einer Aussendung fest. Bekanntlich löst der Plan zur Etablierung einer "verschuldensunabhängigen Haftung" zur Zeit heftige Diskussionen aus.
Diese Maßnahme werde fälschlicherweise als verschuldensunabhängige Haftung bezeichnet, sagte Pjeta. Vielmehr sei es ein sozialer Härtefonds, der auf keinen Fall die ärztliche Haftung für Behandlungsfehler, die gerichtlich abgeklärt werden müssen, ersetze. Ziel könne es nur sein, so Pjeta, "schicksalhafte Verläufe von Spitalsbehandlungen abzufedern".
Weiters sollten die Mittel aus dem Härtefonds zur Überbrückung der oftmals sehr langen gerichtlichen Abklärung von Ursache und Schuld für einen möglichen Behandlungsfehler dienen, um Patienten rasch und unbürokratisch zu einer finanziellen Abgeltung zu verhelfen. Nach Auskunft des Ärztekammerpräsidenten sei prinzipiell der Spitalsträger für in seinem Bereich eingetretene Schadensfälle verantwortlich. Dass nunmehr aus den Finanzmitteln der Krankenanstalten ein überregionaler Fonds für Härtefälle eingerichtet werde, ist nach Ansicht des Ärztechefs durchaus schlüssig.
Rückfragehinweis: Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer, Tel.: 01/5124486
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