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Deutscher Ärztetag: Keine Ausgrenzung von Kranken

14.05.2000

Der Deutsche Ärztetag befürchtet eine zunehmende Ausgrenzung von chronisch kranken und schwerkranken Menschen durch die mit der Gesundheitsreform 2000 beschlossene integrierte Versorgung.

Diese neue Versorgungsform ermöglicht es den Krankenkassen mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen Versorgungsverträge zu schließen, ohne dass den für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen ein wirkliches Mitspracherecht zugebilligt wird.

"Die im Gesetz angelegte Struktur einer so genannten integrierten Versorgung dient nur der Profilierung der im Wettbewerb stehenden Krankenkassen, nicht jedoch einer besseren medizinischen Versorgung; denn sie wird nicht das Versorgungsniveau erhöhen, sondern gute von schlechten Versorgungsrisiken trennen - zu Lasten der Kranken", heißt es in dem Beschluss des Ärztetages. Verstärkt werde die Tendenz zur Risikoselektion noch dadurch, dass die Krankenkassen die Mittel für die Integrationsversorgung zu Lasten der allgemeinen Versorgung aus sektoralen Budgets nehmen könnten.

Der 103. Deutsche Ärztetag in Köln bekräftigt deshalb seine Forderungen für den Erhalt einer flächendeckenden, qualitativ hochstehenden Versorgung für die Bevölkerung: "Keine Risikoselektion und Ausgrenzung. Patienten brauchen Schutz! Das Gesundheitssystem muss ihnen die Sicherheit geben, nicht wegen einer schweren Erkrankung von einer wirksamen Behandlung ausgegrenzt zu werden.

Medizinische Orientierung statt unangemessener Budgets.Die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen muss dem gesundheitlichen Bedarf der Menschen gerecht werden. Ständige Kostendämpfung und rein ökonomisch bestimmte Budgets sind völlig ungeeignet, den medizinischen Bedarf zu bestimmen. Bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung. Der Arzt, der indikationsgerecht und in adäquater Dosierung wirksame Medikamente verordnet, kann und darf dafür weder in persönlichen noch kollektiven Regress genommen werden. Keine einseitige Sammlung von Patientendaten bei den Krankenkassen, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten gefährden oder verletzen."

Diese Forderungen nach einer Patientenorientierung im Gesundheitswesen könnten am besten durch eine finanziell ausreichend ausgestattete und mit weitreichender Beteiligung betroffener Versicherter und Patienten organisierte Krankenversicherung gewährleistet werden, so die Delegierten. Mit dem Ruf nach »mehr Patientenschutz« würde nur von den tatsächlichen Problemen der gesetzlichen Krankenversicherung abgelenkt. "Die angeblich nötige Fortentwicklung von Patientenrechten darf nicht dazu dienen, Rationierungsentscheidungen der Politik und Leistungsverweigerungen durch die GKV zu legitimieren. Dies lehnt die Deutsche Ärzteschaft entschieden ab", heißt es in einem weiteren Beschluss des Ärztetages.

Eine deutliche Absage erteilte der Ärztetag auch Überlegungen, nach denen selbst ernannte "Patientenvertreter" einen eigenen Platz in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern beanspruchen können. Bis heute gebe es keine hinreichend legitimierten Patientenorganisationen, die umfassend, ausgewogen und gerecht für alle Patienten sprechen könnten.

© medizin.at / Presse

 

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