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Röntgenaufnahmen notwendig oder überflüssig?

07.10.1999

Das kindliche Schädeltrauma ist einer der häufigsten Folgen von Unfällen im Haushalt und im Straßenverkehr. Die klinische Untersuchung zeigt meist nur leichtere, äußere Verletzungen, wie Schwellungen, Rötungen, Schürf- oder Platzwunde. Nicht selten fehlt jedes Verletzungszeichen. Dennoch werden in der Regel Röntgenaufnahmen des Schädels für erforderlich gehalten. Nach einer retrospektiven Aufarbeitung des eigenen Krankengutes beantworten J. G. Riedel und O. A. Festge von der Klinik für Kinderchirurgie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald, Deutschland, die Frage nach der Notwendigkeit der Röntgenuntersuchung.

Im Krankengut stellte die Commotio cerebri als Folge eines Schädel-Hirn-Traumas im Zeitraum von Jänner 1993 bis Juni 1997 die häufigste Aufnahmediagnose dar (n = 1095). Die Krankheitsverläufe von 154 stationär behandelten Kindern (Jänner 1997 bis Juni 1997) konnten ausgewertet werden.

Es fand sich die bekannte Altersverteilung mit Gipfel im Kleinkindesalter. Bei allen 154 Kindern wurden Standard-Röntgenaufnahmen des Schädels durchgeführt. Bei 93% (n = 143) fand sich kein pathologischer Befund. In 11 Fällen wurde eine Schädelfissur diagnostiziert, die aber in allen Fällen ohne weitere diagnostische und therapeutische Konsequenz blieb.

Nach einer durchschnittlichen viertägigen Beobachtungszeit konnten alle Kinder mit einer Commotio cerebri beschwerdefrei entlassen werden, bei Kindern mit Schädelfissur betrug die durchschnittliche Verweildauer 10 Tage.

Die Autoren der Studie kamen zu dem Ergebnis, daß die Feststellung der Indikation zur Röntgenuntersuchung nahezu ausschließlich von den erhobenen Befunden bei der klinischen Untersuchung abhängig zu machen ist. Allein aus forensischer Sicht sollte keinesfalls eine Indikation abgeleitet werden. Bei einer entsprechenden Aufklärung der Eltern müssen die Grenzen der Röntgendiagnostik, insbesondere in bezug auf intrakranielle Verletzungen, sowie die fehlende therapeutische Konsequenz beim Nachweis einer unkomplizierten Schädelfraktur erwähnt werden.

Im Hinblick auf die zunehmende Sensibilität in der Bevölkerung bei der Anwendung von Röntgenstrahlen und deren Auswirkung muß erwähnt werden, daß eine Röntgenuntersuchung des Schädels beim Säugling und Kleinkind einer Bestrahlung von 20 bis 40% des blutbildenden Knochenmarks gleichkommt.

© medizin.at / ÄRZTEWOCHE

 

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