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Der einzige Schutz: ein rotes Kreuz

– Anschlaege wie der auf das Rote Kreuz in Bagdad stellen das Schutzzeichen des Roten Kreuzes in Frage. „Das Rote Kreuz ist der einzige Schutz unserer Mitarbeiter“, erklaert Wolfgang Kopetzky, Generalsekretaer des Oesterreichischen Roten Kreuzes.

„Auch in Kriegsgebieten arbeiten wir prinzipiell unbewaffnet und ohne den Schutz bewaffneter oder militaerischer Gruppen.“ Waffen oder bewaffneter Begleitschutz sind nicht vereinbar mit den Rotkreuz-Grundsaetzen der Unparteilichkeit, Neutralitaet und Unabhaengigkeit.

Das Rote Kreuz ist auf der ganzen Welt so bekannt wie Coca-Cola und es geniesst einen besonderen Schutz. Das Wahrzeichen des Roten Kreuzes ist im Frieden gesetzlich geschuetzt, damit es im Krieg die Opfer und Helfer schuetzt.

Das Rotkreuz-Zeichen darf nur von den Sanitaetseinheiten des Bundesheeres und dem Roten Kreuz verwendet werden. Auch die Kennzeichnung von Apotheken und Arztpraxen mit dem Zeichen ist gesetzeswidrig.

„Der Schutz dieses Zeichens ist fuer unsere MitarbeiterInnen lebenswichtig. Durch Missbraeuche – auch hier in Oesterreich - wird dessen voelkerrechtliche Bedeutung ausgehoehlt und sein Wert als Schutzzeichen vermindert“, mahnt Kopetzky. Das Rote Kreuz zaehlt im Jahr in Oesterreich bis zu 40 Missbraeuche des Zeichens, die Dunkelziffer duerfte aber deutlich hoeher sein.

Das Rote Kreuz unterscheidet nicht zwischen den Parteien eines Konfliktes und darf auf keiner Seite in das Kampfgeschehen eingreifen. Praemisse seiner Arbeit sind die Beduerfnisse der Menschen. „Egal ob in Oesterreich bei einem Verkehrsunfall oder beim Hilfseinsatz im Irak, fuer das Rote Kreuz zaehlt nur das Ausmass der Not“, so Kopetzky.

Obwohl das Rote Kreuz kein religioeses Zeichen ist, arbeiten die Schwesterngesellschaften des Roten Kreuzes in der islamischen Welt unter dem Zeichen des Roten Halbmondes. Rund um die Welt veranstaltet das Rote Kreuz Informationskampagnen, um die Neutralitaet der Organisation und das Schutzzeichen bekannt zu machen.

Das Symbol des Roten Kreuzes entstand als Referenz an die Schweiz. Die Grundidee war die Umkehrung der Schweizer Flagge. Die Schweiz ist das Heimatland des Rotkreuz-Gruenders Henry Dunant.

Die Verwendung des Rotkreuz-Zeichens ist gemaess den auch von Oesterreich ratifizierten Genfer Abkommen, BGBl. Nr. 155/1953, sowie den Bestimmungen des Rotkreuz-Schutzgesetzes, BGBl. Nr. 196/1962, ausschliesslich den militaerischen Sanitaetsdiensten als Schutzzeichen und den nationalen Rotkreuz-Gesellschaften mit ihren Einrichtungen als Kennzeichen vorbehalten.



Rueckfragehinweis: OeRK-Pressestelle Mag. Gabriela Hartig Tel.: 01/589 00-155 e-mail: hartig@redcross.or.at www.roteskreuz.at


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