Neue Regelung zur kassenversicherten Brustreduktion
Bei den Gebietskrankenkassen für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurden die Kriterien für eine Kostenübernahme bei Brustreduktionen neu geregelt. Es unterliegt nun nicht mehr dem subjektiven Ermessen eines Arztes ab welcher Brustgröße die Krankenkasse die Operationskosten
erstattet.
Rücken- und Nackenbeschwerden, einschneidende BH-Träger, Wundsein oder
gar Wirbelsäulenveränderungen sind die körperlichen Beschwerden von
Frauen mit sehr großen Brüsten. Oft kommen zu diesen Problemen noch
psychischer Druck, vermindertes Selbstwertgefühl und Einschränkungen
bei sportlichen Aktivitäten, bestätigt eine Studie, die vom Krankenhaus Lainz des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) durchgeführte wurde.
Kriterien für die Kostenübernahme einer Brust-OP
Die Kriterien zur Kostenübernahme bei Brustverkleinerungen wurden
anhand dieser Studie nun neu definiert:
Die BH-Körbchengröße sollte D oder größer sein, es muss zu einer
Gewebereduktion von einem halben Kilo je Brust kommen und der BMI darf
29 nicht übersteigen, da bereits ab einem BMI von 25 Übergewicht
vorliegt.
Der Body-Mass-Index (BMI) dient zur Feststellung von Übergewicht und
kann leicht errechnet werden indem man das Körpergewicht in Kilogramm
durch das Quadrat der Körpergröße in Metern dividiert.
Wohin kann man sich wenden?
Die Erfüllung der Kriterien wird von einem plastischen Chirurgen
beurteilt, dieser überweist die Patientin dann mit einem
entsprechenden Schreiben zur Krankenkasse.
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