artikel nr: 309

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Neuer Vertrag im Burgenland

Im vorherigen Vertrag war die Honorarsumme auf Basis der Summe des Vorjahres plus einer gewissen prozentuellen Steigerung festgelegt; im Jahr 1997 waren das 0,95 Prozent und 1998 1,5 Prozent. Nun gelang es den Verhandlern der Aerztekammer, statt des Gesamtdeckels ein System mit degressiven Honoraren und bestimmten Limitierungen bei den Leistungen auszuverhandeln.


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