artikel nr: 2867

zurück zur übersicht
gesundheit | wissenschaft | hintergrund


Mediziner als Fondsbesitzer: Ertragsbesteuerung aus Investmentfonds [PR]

Investmentfonds erfreuen sich größter Beliebtheit – die Veranlagung in Fonds boomt hierzulande geradezu. Neuerungen für Sie als privater Fondsbesitzer durch die Steuerreform 2001 werden durch die Experten von medPlan/Hübner & Hübner erklärt.

Zum Jahresende des vorigen Jahres lagen die Veranlagungsvolumina bei S 1.163 Mrd; um 12,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dem Finanzminister ist diese Entwicklung offenbar nicht entgangen. Und so kommt es nicht von ungefähr, dass ab 2001 eine neue Steuer auf die Aktien-Kursgewinne in den Fonds eingeführt wurde.

Besteuerung inländischer Investmentfonds
Erträge aus Investmentfonds umfassen Zinsen, Dividenden und Aktien Kursgewinne (sogenannte Substanzgewinne). Vom Fonds ausgeschüttete Zinsen aus Forderungswertpapieren (wie etwa von Anleihen) und Dividenden (z.B. aus inländischen Aktien) unterliegen bei Ihnen als Privatmann/-frau der "Endbesteuerung", d.h. nach Abzug der 25 %-igen Kapitalertragsteuerbelastung ist eine zusätzliche Aufnahme in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich.

Hält der Fonds hingegen ausländische Aktien, sind diese in Ihre Steuerklärung aufzunehmen und "normal", somit bis 50 % Einkommensteuer, zu versteuern. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass auch wirklich Steuer anfällt. Zu beachten ist hierbei nämlich, dass Sie sich von den Dividenden noch Spesen abziehen können. Beziehen Sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte, so besteht zudem Steuerfreiheit für Nebeneinkünfte bis zu S 10.000.

Begünstigt waren bis 31.12.2000 Ausschüttungen aus Substanzgewinnen (Gewinne aus der Veräußerung von Fondsvermögen): diese blieben bislang vollkommen steuerfrei!

Neue Spekulationsertragssteuer
Neu ab 2001: 20 Prozent der erzielten Aktien-Kursgewinne sollen pauschal als Einkünfte aus Spekulationsgewinnen bei Ihnen als privaten Investor im Fonds erfasst und der 25-%igen Kapitalertragssteuer unterworfen werden; es ergibt sich somit eine Steuerbelastung von 5% (25% von 20%). Diese KESt-pflichtigen Substanzgewinne unterliegen bei Ihnen als natürlicher Person der Endbesteuerung.

medPlan
Ein Unternehmen der Hübner & Hübner-Gruppe

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Partnerseite: http://www.medizin.at/kontakt/partner.html


© medizin.at