Zur Frage der Gruppenpraxen in Österreich
Bereits für den vergangen Herbst war die Einführung von Gruppenpraxen vorgesehen. Gerade im Zuge der von der Regierung propagierten Auslagerungen von Leistungen aus den Spitalsambulanzen sind Gruppenpraxen auch dringend geboten.
Für die Ärztekammer ist dabei unabdingbarer Eckpfeiler, dass die Gruppenpraxen in das Einzel- und Gesamtvertragssysteme des ASVG eingebaut werden müssen und die Honorarhoheit für diese Einrichtungen bei der Ärztekammer verbleiben muss.
Ein diesbezüglich Österreich weit akkordierter Entwurf über eine gesetzliche Umsetzung wurde bereits an das Sozialministerium übermittelt. Bei der Frage der Anstellung von Ärzten bei Ärzten gibt es noch einige Unklarheiten, die derzeit in einem Arbeitskreis, innerhalb der Österreichischen Ärztekammer zwischen angestellten und niedergelassen Ärztinnen und Ärzten unter Vorsitz des ÖÄK-Präsidenten geklärt werden.
Insbesondere stellt sich die Frage eines Kollektivvertrages zum Schutz der angestellten Ärztinnen und Ärzte, genauso wie die Frage der Eingliederung der angestellten Ärztinnen und Ärzte in die Stellenplanpolitik. Innerhalb der Österreichischen Ärztekammer wird in diesem Zusammenhang auch die Frage eines Alterslimits für Kassenvertragsärzte diskutiert, da man verhindern möchte, dass sich ältere Ärztinnen und Ärzte junge Kolleginnen und Kollegen anstellen und so, obwohl sie nicht mehr ärztlich tätig sind, für die Geschicke der Ordination verantwortlich zeichnen.
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