artikel nr: 2808

zurück zur übersicht
gesundheit | wissenschaft | hintergrund


Wann braucht der Arzt einen Gewerbeschein?

Wer sein Einkommen über die Zahl der Krankenscheine bestimmt, stößt irgendwann an die Grenzen seines Einkommens; ab einer bestimmten Anzahl an Krankenscheinen pro Quartal sind alle Kapazitäten ausgeschöpft und bekanntermaßen ist die Anstellung eines Kollegen (noch) verboten.

Um die Einnahmen der Praxis auszuweiten, kann der Arzt neue Geschäftsfelder erschließen. Der Fantasie der Ärzte sind dabei unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen keine Grenzen gesetzt. Wichtig bleibt, dass der Arzt dabei nicht seine Kernaufgabe aus dem Auge verliert: Die medizinische und gesundheitliche Betreuung des Patienten!

Wer den Handel mit speziellen Zusatzprodukten (Blutdruckmessern, Vitaminkuren, spezielle Babykost, diätetischen Nahrungsmitteln etc) auf sich nimmt oder zusätzliche Beratungstätigkeiten (Ernährungsberatung, Homöopathie, Akupunktur etc) aufnimmt, braucht einen, in manchen Fällen sogar mehrere Gewerbescheine.

Gewerbescheine sind heute für Handelstätigkeiten ohne gröbere Umstände zu bekommen; auch standesrechtlich gibt es für ein ordnungsgemäß geführtes Zusatzgeschäft keine Hindernisse. Es gibt nur eine wichtige Vorgabe: Wenn der Arzt die Zusatzprodukte direkt in der Ordination absetzt, so darf dies auf keinen Fall im Arztzimmer selbst geschehen; es ist also eine räumliche Trennung erforderlich!

Als Unternehmer im gewerberechtlichen Sinn winken dem Arzt auch steuerliche Vorteile: Er kann sich bei allen Anschaffungen, die in die Sphäre der Zusatzgeschäfte fallen, die Vorsteuer abziehen! Wenn dabei einige Investitionen auch in der Ordination genützt werden, wird dies vom Finanzamt toleriert werden müssen. Richtiges Argumentieren ist hier angesagt, aber dafür gibt es ja uns Steuerberater. Im Gegenzug müssen allerdings streng getrennte Buchhaltungen geführt werden, die Ordinationsgeschäft und Gewerbe klar abgrenzen.

Wer sich diesen organisatorischen und auch finanziellen Mehraufwand nicht antun will, kann auf eine etwas elegantere, aber dafür weniger lukrative Zwischenform des Handels zurückgreifen: Der Arzt empfiehlt dem fragenden Patienten Produkte oder Geschäfte und streift dafür ein Vermittlungshonorar ein. Diese Form des ärztlichen Zusatzgeschäftes ist im Ernährungsbereich stark im Kommen. Allerdings bleiben dabei die tatsächlichen finanziellen Zugewinne im leicht überschaubaren Bereich!

Um die Geschäftsidee des Arztes in die betriebswirtschaftlich richtigen Bahnen zu lenken, gilt es einige wichtige Fragen zu beantworten: „Wo finde ich neue Kunden, ab welcher Menge zahlt sich der zusätzliche Aufwand aus, wie steht es um die steuerrechtliche Gestaltung?“ Diese Fragen sind für die meisten Ärzte Neuland. Wir von Hübner & Hübner beraten Sie gerne.

Erstellt am 19.01.2001

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Hubert Fuchs.


© medizin.at / Hübner