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Sondervertriebsweg für Mifegyne beschlossen

Die Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) darf nur direkt an Kliniken und Arztpraxen geliefert werden, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Diesen Sondervertriebsweg hat der Bundestag jetzt in zweiter und dritter Lesung mit der Stimmenmehrheit von Bundnis90/Die Grünen und SPD beschlossen. Ein Verkauf über die Apotheken ist nicht vorgesehen.

Die Hersteller sind angehalten, einen genauen Nachweis über den Verkauf der Arzneimittelpackungen zu führen. Die Überwachung der Vorschriften liegt in der Hand der Länder. Nach zwei Jahren soll die Bundesregierung einen Erfahrungsbericht über diesen Sondervertriebsweg vorlegen.


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